Hallo in die Runde,
ich bin seit vielen Jahren selbständig/freiberuflich als Webdesignr und Buchlayouter tätig und als solcher auch in der Künstlersozialkasse. Nun überlege ich, zusätzlich noch gewerblich tätig zu werden, natürlich nur in geringerem Umfang, da man als KSK-Mitglied ja nur max. 5.400 €/Jahr mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen darf.
Meine Fragen:
1) Kann ich das mit dem Nebengewerbe einfach so machen oder muss ich befürchten, Nachteile in Bezug auf meinen freiberuflichen Status zu haben? Wie gesagt würde dieser gewerbliche Teil ohnehin nur einen kleineren Anteil meiner gesamten Umsätze/Gewinne ausmachen (dürfen).
2) Ich muss dann natürlich einen Gewerbeschein beantragen. In welcher Anlage würde ich diese gewerblichen Einnahmen verbuchen? Eine einfache EÜR würde ja vermutlich als Kleingewerbe genügen, oder?
3) Da ich als Freiberufler Umsatzsteuer abrechne und abführe müsste ich das dann wahrscheinlich bei den nebengewerblichen Einkünften auch machen? Oder sind die als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit?
4) Das Nebengewerbe wäre bei mir Crowdworking/Microjobs bei Clickworker. Kann es hier Probleme in Bezug auf Scheinselbständigkeit geben? Im freiberuflichen Teil meiner Einkünfte habe ich natürlich viele verschiedene Kunden, in dem gewerblichen liefe aber alles über diese eine Clickworker-Plattform. Habe dazu keine eindeutigen Antworten im Netz finden können, das scheint derzeit wohl eine gewisse "Grauzone" zu sein...
Danke schon mal, wäre toll, falls jemand mir zu der einen oder anderen Sache etwas sagen könnte.
ich bin seit vielen Jahren selbständig/freiberuflich als Webdesignr und Buchlayouter tätig und als solcher auch in der Künstlersozialkasse. Nun überlege ich, zusätzlich noch gewerblich tätig zu werden, natürlich nur in geringerem Umfang, da man als KSK-Mitglied ja nur max. 5.400 €/Jahr mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen darf.
Meine Fragen:
1) Kann ich das mit dem Nebengewerbe einfach so machen oder muss ich befürchten, Nachteile in Bezug auf meinen freiberuflichen Status zu haben? Wie gesagt würde dieser gewerbliche Teil ohnehin nur einen kleineren Anteil meiner gesamten Umsätze/Gewinne ausmachen (dürfen).
2) Ich muss dann natürlich einen Gewerbeschein beantragen. In welcher Anlage würde ich diese gewerblichen Einnahmen verbuchen? Eine einfache EÜR würde ja vermutlich als Kleingewerbe genügen, oder?
3) Da ich als Freiberufler Umsatzsteuer abrechne und abführe müsste ich das dann wahrscheinlich bei den nebengewerblichen Einkünften auch machen? Oder sind die als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit?
4) Das Nebengewerbe wäre bei mir Crowdworking/Microjobs bei Clickworker. Kann es hier Probleme in Bezug auf Scheinselbständigkeit geben? Im freiberuflichen Teil meiner Einkünfte habe ich natürlich viele verschiedene Kunden, in dem gewerblichen liefe aber alles über diese eine Clickworker-Plattform. Habe dazu keine eindeutigen Antworten im Netz finden können, das scheint derzeit wohl eine gewisse "Grauzone" zu sein...
Danke schon mal, wäre toll, falls jemand mir zu der einen oder anderen Sache etwas sagen könnte.
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