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AW: Eheschließung & erste gemeinsame Steuererklärung
meine Frau war in 2018 eine Azubi und hat bisher noch keine abgegeben.
Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis sind die Ausbildungskosten unbestritten Werbungskosten. Auszubildende erhalten in der Regel auch eine Ausbildungsvergütung.
Die Ausbildung müsste deshalb schon sehr teuer gewesen sein, um zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte zu kommen.
AW: Eheschließung & erste gemeinsame Steuererklärung
Liegt denn überhaupt ein Verlust vor, sprich waren die Kosten der Ausbildung höher als das Ausbildungsentgelt?
Sonst ist jedes nachdenken über Werbungskosten oder Sonderausgaben unnütz.
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Ein Gast antwortete
AW: Eheschließung & erste gemeinsame Steuererklärung
1. Können wir eine gemeinsame (für 2018) und Sie eine für die ersten beiden Ausbildungsjahre nachträglich einreichen (es hiess pro Jahr eine, für 2016 & 2017 aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung inwieweit Ausbildungskosten als Werbungskosten anerkannt werden / oder nicht). Wir würden diese als Verlustvortrag übernehmen wollen und nach der Entscheidung ggf. davon profitieren.
Das ist inhaltlich richtig.
2. Wir haben im Oktober geheiratet. Januar - September war Sie im Norden und ich im Süden beheimatet. Können wir nun für Januar - September:
2a. ihre Mietkosten ansetzen? (Doppelter Haushault aufgrund Ihrer Ausbildung)
2b. Reisekosten (Heimfahrt?) ansetzen?
Es heisst zwar "es gilt für das Steuerjahr", ich bin mir aber nicht ganz sicher.
Die Voraussetzungen für eine steuerliche doppelte Haushaltsführung dürften frühestens ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung und der damit verbundenen Gründung eines gemeinsamen Haushalts vorliegen (Sachverhaltsfrage).
zum Hintergrund: Frau und ich haben in 2018 geheiratet und werden nun die erste gemeinsame Steuererklärung für 2018 abgeben.
Ich habe bisher regelm. Steuererklärungen abgegeben, meine Frau war in 2018 eine Azubi und hat bisher noch keine abgegeben.
Könnt ihr mir bei folgenden sehr speziellen Fragen helfen:
1. Können wir eine gemeinsame (für 2018) und Sie eine für die ersten beiden Ausbildungsjahre nachträglich einreichen (es hiess pro Jahr eine, für 2016 & 2017 aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung inwieweit Ausbildungskosten als Werbungskosten anerkannt werden / oder nicht). Wir würden diese als Verlustvortrag übernehmen wollen und nach der Entscheidung ggf. davon profitieren.
2. Wir haben im Oktober geheiratet. Januar - September war Sie im Norden und ich im Süden beheimatet. Können wir nun für Januar - September:
2a. ihre Mietkosten ansetzen? (Doppelter Haushault aufgrund Ihrer Ausbildung)
2b. Reisekosten (Heimfahrt?) ansetzen?
Es heisst zwar "es gilt für das Steuerjahr", ich bin mir aber nicht ganz sicher.
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