Hallo guten Tag, ich habe eine Frage zur EÜR 2018. Ich bin seit letzten Jahr Kleinunternehmer und mache gerade meine Einkommenssteuererklärung mit Elster Formular. Ich komme auch gut zurecht.
Ich hätte aber zwei Verständnisfragen zur EÜR.
1. Muss ich die Anlage SZ generell ausfüllen und elektronisch als Anlage mitschicken, auch wenn ich keine Schuldzinsen habe.
2. Ich habe mir letztes Jahr einen Schreibtisch für 199,00 Euro gekauft. Den möchte ich als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen. Den würde ich in Zeile 33 der EÜR eintragen. Wäre das richtig.
Ich habe nämlich im Internet gelesen , das geringwerige Wirtschaftsgüter erst ab 250,00 Euro erfasst werden müssen.
Vielen Dank
Ich hätte aber zwei Verständnisfragen zur EÜR.
1. Muss ich die Anlage SZ generell ausfüllen und elektronisch als Anlage mitschicken, auch wenn ich keine Schuldzinsen habe.
2. Ich habe mir letztes Jahr einen Schreibtisch für 199,00 Euro gekauft. Den möchte ich als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen. Den würde ich in Zeile 33 der EÜR eintragen. Wäre das richtig.
Ich habe nämlich im Internet gelesen , das geringwerige Wirtschaftsgüter erst ab 250,00 Euro erfasst werden müssen.
Vielen Dank
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