Hallo zusammen,
muss bezahlte gelegentliche Gartenarbeit (zusammen etwa 700 € im Jahr) für die eigene Eigentümergemeinschaft als selbständige Tätigkeit gemeldet werden?
Wäre das in Anlage S Zeilen 10,11?
Vielen Dank im Voraus
Liane
muss bezahlte gelegentliche Gartenarbeit (zusammen etwa 700 € im Jahr) für die eigene Eigentümergemeinschaft als selbständige Tätigkeit gemeldet werden?
Wäre das in Anlage S Zeilen 10,11?
Vielen Dank im Voraus
Liane
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