Hallo,
ich habe eine Frage:
Im Sinne der EÜR stellt die vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme dar.
Ist die im Rahmen der Umsatzsteuererklärung an das FA zu zahlende Umsatzsteuer auch eine Betriebsausgabe in der EÜR?
Wenn ja, im selben Jahr oder im darauf folgenden Jahr?
Vielen Dank im Voraus
Disco0101
ich habe eine Frage:
Im Sinne der EÜR stellt die vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme dar.
Ist die im Rahmen der Umsatzsteuererklärung an das FA zu zahlende Umsatzsteuer auch eine Betriebsausgabe in der EÜR?
Wenn ja, im selben Jahr oder im darauf folgenden Jahr?
Vielen Dank im Voraus
Disco0101
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