Hallo zusammen,
uns raucht der Kopf - vielleicht kann uns hier jemand helfen oder einfach mal seine Meinung zur Thematik mitteilen. Folgende Situation:
Einkommen des Ehemanns liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, Ehefrau ist in unbezahlter Elternzeit, also 0 EUR. Steuerklasse aktuell III / V.
Im Jahr 2019 war der Ehemann ebenfalls einige Monate in unbezahlter Elternzeit und kommt somit auf ein Jahreseinkommen von ca. 35.000 EUR.
Ehefrau bekommt nun zum Ende der Elternzeit eine Abfindung in Höhe von 80.000 EUR, was ihr einziges Einkommen in diesem Jahr darstellt.
Frage: Wäre es nun geschickter in Steuerklasse IV / IV zu wechseln damit wir nicht massig nachzahlen müssen? Oder besser Ehefrau III und Ehemann V damit von der Abfindung nichts "verloren geht"?
Dass die Abfindung mit der Fünftelregelung besteuert wird haben wir bereits herausgefunden, bei Steuerklasse IV wäre das eine Abfindungs-Steuerlast von ca. 8.000 EUR und bei Steuerklasse III 0 EUR.
Vielen Dank schonmal und schönen Abend noch!
uns raucht der Kopf - vielleicht kann uns hier jemand helfen oder einfach mal seine Meinung zur Thematik mitteilen. Folgende Situation:
Einkommen des Ehemanns liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, Ehefrau ist in unbezahlter Elternzeit, also 0 EUR. Steuerklasse aktuell III / V.
Im Jahr 2019 war der Ehemann ebenfalls einige Monate in unbezahlter Elternzeit und kommt somit auf ein Jahreseinkommen von ca. 35.000 EUR.
Ehefrau bekommt nun zum Ende der Elternzeit eine Abfindung in Höhe von 80.000 EUR, was ihr einziges Einkommen in diesem Jahr darstellt.
Frage: Wäre es nun geschickter in Steuerklasse IV / IV zu wechseln damit wir nicht massig nachzahlen müssen? Oder besser Ehefrau III und Ehemann V damit von der Abfindung nichts "verloren geht"?
Dass die Abfindung mit der Fünftelregelung besteuert wird haben wir bereits herausgefunden, bei Steuerklasse IV wäre das eine Abfindungs-Steuerlast von ca. 8.000 EUR und bei Steuerklasse III 0 EUR.
Vielen Dank schonmal und schönen Abend noch!
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