Hallo,
im Jahr 2013 habe ich eine Ausbildung sowie 2018 ein Studium (=Zweitstudium/Fortbildung) beendet.
Hierbei wären mir Verlustvorträge entstanden. Leider habe ich bereits die Steuererklärung 2018 ausgefüllt und abgegeben. Diese wurde auch bereits akzeptiert, wobei ich bis zum 17.07.2019 Einspruch legen kann.
Da ich die vorherigen Steuererklärung noch nicht gemacht/ausgefüllt/abgeschickt habe, habe ich bei der Steuererklärung 2018 keine Verlustvorträge angegeben.
Ich hätte hierzu nun folgende Fragen:
- Ist es noch möglich, dass ich die vorherigen Steuererklärungen (und bis zu welchem Jahr?) abgeben kann und anschließend den Verlustvortrag in 2018 eintragen kann?
- Falls ja, welche Änderungen muss ich hierfür durchführen. Reicht (nach Einreichung der Steuererklärungen der früheren Jahre) eine E-Mail an das Finanzamt mit der Bitte der Änderung der Steuererklärung 2018? Mit Änderung meine ich die Eintragung des ermittelten Verlustvortrags?
- Hilft das überhaupt noch etwas, selbst wenn mein Steuerbescheid für 2018 vorliegt und ich bereits das Geld vom Finanzamt erhalten habe?
im Jahr 2013 habe ich eine Ausbildung sowie 2018 ein Studium (=Zweitstudium/Fortbildung) beendet.
Hierbei wären mir Verlustvorträge entstanden. Leider habe ich bereits die Steuererklärung 2018 ausgefüllt und abgegeben. Diese wurde auch bereits akzeptiert, wobei ich bis zum 17.07.2019 Einspruch legen kann.
Da ich die vorherigen Steuererklärung noch nicht gemacht/ausgefüllt/abgeschickt habe, habe ich bei der Steuererklärung 2018 keine Verlustvorträge angegeben.
Ich hätte hierzu nun folgende Fragen:
- Ist es noch möglich, dass ich die vorherigen Steuererklärungen (und bis zu welchem Jahr?) abgeben kann und anschließend den Verlustvortrag in 2018 eintragen kann?
- Falls ja, welche Änderungen muss ich hierfür durchführen. Reicht (nach Einreichung der Steuererklärungen der früheren Jahre) eine E-Mail an das Finanzamt mit der Bitte der Änderung der Steuererklärung 2018? Mit Änderung meine ich die Eintragung des ermittelten Verlustvortrags?
- Hilft das überhaupt noch etwas, selbst wenn mein Steuerbescheid für 2018 vorliegt und ich bereits das Geld vom Finanzamt erhalten habe?
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