Hallo,
ich habe 2017 meine letzte Umsatzsteuervoranmeldung zu spät (nach 10.1.18) eingereicht. Daher wurde mir im Steuerbescheid 2017 die erhaltene Ust 2017 als Einnahme angerechnet und steuerlich belastet.
2018 sollte das dann ja theoretisch geraderücken, denn dort ist es eine "Ausgabe".
So, nur noch die richtigen Zeilen finden:
1. Kommt es einfach in die Umsatzsteuerklärung 2018 als Vorauszahlungssoll Zeile 168? Dann wären in dieser Zeile die Ergebnisse der Voranmeldungen 2018, sowie die letzte Voranmeldung 2017. Klingt aber irgendwie falsch, denn dann berechnet sich für Zeile 169 ein gewaltiger Erstattungsanspruch! Und erstattet haben will ich ja nichts; vielmehr will ich den Betrag nur als Ausgabe absetzen, der für 2017 als Einnahme geltend gemacht wurde.
2. Alternativ alles aus 1, ABER AUCH in Zeile 38 die Netto-Einnahme, die zu der "besonderen" Ust-Voranmeldung gehört (aus Ende 2017) berücksichtigen. Klingt auch irgendwie falsch, denn die Einnahme war ja korrekt in 2017 auf mein Konto gegangen; nur die Ust habe ich fälschlich erst 2018 abgegeben und gezahlt.
3. Oder wird die Umsatzsteuererklärung so ausgefüllt, als hätte es all das nie gegeben, und anderswo wird die Ust-Zahlung als Ausgabe verbucht?
ich habe 2017 meine letzte Umsatzsteuervoranmeldung zu spät (nach 10.1.18) eingereicht. Daher wurde mir im Steuerbescheid 2017 die erhaltene Ust 2017 als Einnahme angerechnet und steuerlich belastet.
2018 sollte das dann ja theoretisch geraderücken, denn dort ist es eine "Ausgabe".
So, nur noch die richtigen Zeilen finden:
1. Kommt es einfach in die Umsatzsteuerklärung 2018 als Vorauszahlungssoll Zeile 168? Dann wären in dieser Zeile die Ergebnisse der Voranmeldungen 2018, sowie die letzte Voranmeldung 2017. Klingt aber irgendwie falsch, denn dann berechnet sich für Zeile 169 ein gewaltiger Erstattungsanspruch! Und erstattet haben will ich ja nichts; vielmehr will ich den Betrag nur als Ausgabe absetzen, der für 2017 als Einnahme geltend gemacht wurde.
2. Alternativ alles aus 1, ABER AUCH in Zeile 38 die Netto-Einnahme, die zu der "besonderen" Ust-Voranmeldung gehört (aus Ende 2017) berücksichtigen. Klingt auch irgendwie falsch, denn die Einnahme war ja korrekt in 2017 auf mein Konto gegangen; nur die Ust habe ich fälschlich erst 2018 abgegeben und gezahlt.
3. Oder wird die Umsatzsteuererklärung so ausgefüllt, als hätte es all das nie gegeben, und anderswo wird die Ust-Zahlung als Ausgabe verbucht?
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