Hallo zusammen,
im Jahr 2018 wurde mein Kind geboren, welches ich nun in der ESTER erfasst habe. Dabei ergibt sich eine kleine Unklarheit. Wenn ich bei der Anlage AV das Kind in der Zeile 22 erfasse, wird meine berechnete Steuererstattung um etwa 320 EUR gekürzt. Ist das so richtig und wenn ja welche Ursache kann das haben? Werde ich jetzt "bestraft", dass ich ein Kind habe?. Es handelt sich um einen Riestervertrag, ich erhalte das Kindergeld und wir sind nicht verheiratet.
BG
im Jahr 2018 wurde mein Kind geboren, welches ich nun in der ESTER erfasst habe. Dabei ergibt sich eine kleine Unklarheit. Wenn ich bei der Anlage AV das Kind in der Zeile 22 erfasse, wird meine berechnete Steuererstattung um etwa 320 EUR gekürzt. Ist das so richtig und wenn ja welche Ursache kann das haben? Werde ich jetzt "bestraft", dass ich ein Kind habe?. Es handelt sich um einen Riestervertrag, ich erhalte das Kindergeld und wir sind nicht verheiratet.
BG
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