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Auflösung IAB

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    Auflösung IAB

    Hallo @all,

    da ein IAB nicht in Anspruch genommen wurde, es also keine Investition gab, muß ich ihn auflösen. Zu diesem Zweck muß ja neuerdings eine korrigierte Anlage EÜR für das Entstehungsjahr abgegeben werden. Wie kennzeichne ich denn die EÜR als Korrektur? Ich kann hier nichts finden oder muß der Zusatz "Korrektur" nicht angegeben werden?

    Schon jetzt herzlichen Dank für die Aufklärung.

    Viele Grüße von Moky

    #2
    AW: Auflösung IAB

    Anders als bei den Formularen für die Umsatzsteuer- oder Lohnsteueranmeldung ist es nicht möglich, das EÜR-Formular als Korrektur zu kennzeichnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Auflösung IAB

      Vielen Dank für die Info. Aber wie laß ich nun das Finanzamt wissen, daß es sich um eine korrigierte EÜR handelt? Gibt es in Elster bei der Übermittlung der Daten die Möglichkeit für einen Hinweis oder eine Anmerkung?

      Gruß Moky

      Kommentar


        #4
        AW: Auflösung IAB

        Das merkt es doch selbst, denn es kommt eine Anlage EÜR rein, obwohl da schon eine abliegt bzw. sogar bearbeitet wurde.

        Ich stimme Dir allerdings zu, das kann auch mal eine Weile übersehen werden. Am besten -wir sind ja im Elsterforum- schickst Du im Elsterportal eine sogenannte sonstige Nachricht und weist das Finanzamt auf Deine Neuerstellung hin.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Auflösung IAB

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Ich stimme Dir allerdings zu, das kann auch mal eine Weile übersehen werden. Am besten -wir sind ja im Elsterforum- schickst Du im Elsterportal eine sogenannte sonstige Nachricht und weist das Finanzamt auf Deine Neuerstellung hin.
          Das waren auch meine Bedenken, aber die Sache mit der Nachricht im Elsterportal ist eine gute Idee. So werd ich das auf jeden Fall machen, denn sicher ist sicher.

          Vielen Dank und viele Grüße von Moky

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            #6
            AW: Aufloesung IAB

            Fuer alle, die in einer aehnlichen Situation sind:

            Im Hauptvordruck gibt es auf Seite 4 unter "Sonstige Angaben und Antraege" in Zeile 98 den Punkt "Ergaenzende Angaben zur Steuererklaerung". Ich denke, hier koennte man einen entsprechenden Hinweis auf eine zweite bzw. korrigierte Einnahmenueberschussrechnung geben. Vielleicht mit folgendem Text:

            "Der Steuererklaerung ist eine berichtigte Einnahmenueberschussrechnung fuer das Jahr 20xx beigefuegt (Aufloesung IAB)".


            Sonnige Gruesse von Moky
            Zuletzt geändert von Moky; 28.06.2019, 11:56. Grund: fehlende Umlaute

            Kommentar


              #7
              AW: Auflösung IAB

              Auch das ist machbar.

              Da aber die EÜR immer getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt wird und ein anderes Jahr betrifft, ist das letztlich auch nichts anderes als eine sonstige Nachricht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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