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Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

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    Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

    Hallo*,

    ich soll für meinen Bruder demnächst die Einkommenssteuererklärung für 2018 anfertigen und habe ein kleines Problem bzw.
    eine Frage:

    Mein Bruder ist nicht mit seiner Partnerin verheiratet und beide haben ein gemeinsames Kind. Beide leben zusammen in einer Wohnung.

    Seine Partnerin geht nicht in die Arbeit, sie erhält aber das Kindergeld.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist bei meinem Bruder ein halber Kinderfreibetrag angegeben.

    Nun meine Frage:

    Muss mein Bruder, obwohl er kein Kindergeld erhält, sein Kind in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben bzw. muss ich die Daten dort für ihn eintragen?

    Ich weiss hier echt nicht mehr weiter :-(

    Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank.

    Andreas
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    #2
    AW: Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

    Klar muss er das angeben, wenn er den halben Kinderfreibetrag haben möchte.

    Es kommt nicht darauf an, ob er Kindergeld tatsächlich bekommt, sondern ob er einen Anspruch darauf hat. Und in halber Höhe hat er darauf einen Anspruch, da die Partnerin von dem vollen Kindergeld, das sie bekommt, ihm die Hälfte erstatten müsste.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

      Müssen nein, sollen schon.
      Er hat einen halben Anspruch auf Kinderfreibetrag und Kindergeld, egal wem es ausgezahlt wird.

      Es ist natürlich möglich, dass sich der Freibetrag bei der Einkommenssteuer nicht auswirkt, bei Soli und ggfs Kirchensteuer wird er aber immer berücksichtigt.

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        #4
        AW: Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

        Zitat von clanhermann Beitrag anzeigen
        Muss mein Bruder, obwohl er kein Kindergeld erhält, sein Kind in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben bzw. muss ich die Daten dort für ihn eintragen?
        Die Anlage Kind wird der Steuererklärung beigefügt. Bei Kindergeld wird das halbe Kindergeld eingetragen und beim Kindschaftsverhältnis die leibliche Mutter in Zeile 11 eingetragen.

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          #5
          AW: Angabe des Kindes in der Einkommenssteuererklärung bei halben Kinderfreibetrag

          Hallo Zusammen,

          danke für Eure zahlreichen, hilfreichen Antworten.

          Die haben mir wirklich weiter geholfen und ich weiß jetzt was ich machen muss :-)

          Andreas

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