Hallo zusammen,
ich habe mich intensiv belesen, aber irgendwie finde ich nirgendwo eine für mich eindeutige Erklärung zur Anwendung des Durchschnitts- und Grenzsteuersatz bei der Besteuerung von Mischeinkünften.
Habe ich es richtig verstanden, dass auf mein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und Nebengewerbe der Durchschnittssteuersatz angewendet wird (in meinem Fall 14,68 %), dass aber auf das zu versteuernde Einkommen aus dem Nebengewerbe ausschließlich der deutlich höhere Grenzsteuersatz (in meinem Fall 28,28 %) angewendet wird?
In dem Fall müsste ich von meinen 2.811 EUR Gewinn aus dem Nebengewerbe jetzt 28,28 % = ca. 795 EUR an das Finanzamt nachzahlen.
Konkret gibt mir die vorläufige Steuerberechnung von ELSTER Folgendes aus:
zu versteuerndes Einkommen: 22.387 EUR (davon 2.811 EUR Einnahmen aus Gewerbebetrieb)
festzusetzende Einkommenssteuer: 3.114 EUR
Abzug vom Lohn: -2.361,00 EUR
Solidaritätszuschlag: 171,27 EUR
Abzug vom Lohn: -129,85 EUR
Ergibt eine voraussichtliche Nachzahlung in Höhe von: 794,42 EUR.
Anscheinend wurden also vom meinem Angestelltenlohn alle Steuern bereits korrekt ans Finanzamt abgeführt und es bleibt die Grenzsteuerbelastung in Höhe von 28,28 % auf das Einkommen aus dem Nebengewerbe übrig?
Dann bliebe noch die Frage, warum der BMF-Steuerrechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/) mir für mein zvE in Höhe von 22.387 EUR einen Grenzsteuersatz in Höhe von 27,66 % für das Berechnungsjahr ausgibt, ELSTER aber anscheinend 28,28 % Grenzsteuersatz ansetzt.
Für jegliche Auskünfte wäre ich wirklich sehr dankbar!
Vielen Dank vorab und beste Grüße
mitcham
ich habe mich intensiv belesen, aber irgendwie finde ich nirgendwo eine für mich eindeutige Erklärung zur Anwendung des Durchschnitts- und Grenzsteuersatz bei der Besteuerung von Mischeinkünften.
Habe ich es richtig verstanden, dass auf mein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und Nebengewerbe der Durchschnittssteuersatz angewendet wird (in meinem Fall 14,68 %), dass aber auf das zu versteuernde Einkommen aus dem Nebengewerbe ausschließlich der deutlich höhere Grenzsteuersatz (in meinem Fall 28,28 %) angewendet wird?
In dem Fall müsste ich von meinen 2.811 EUR Gewinn aus dem Nebengewerbe jetzt 28,28 % = ca. 795 EUR an das Finanzamt nachzahlen.
Konkret gibt mir die vorläufige Steuerberechnung von ELSTER Folgendes aus:
zu versteuerndes Einkommen: 22.387 EUR (davon 2.811 EUR Einnahmen aus Gewerbebetrieb)
festzusetzende Einkommenssteuer: 3.114 EUR
Abzug vom Lohn: -2.361,00 EUR
Solidaritätszuschlag: 171,27 EUR
Abzug vom Lohn: -129,85 EUR
Ergibt eine voraussichtliche Nachzahlung in Höhe von: 794,42 EUR.
Anscheinend wurden also vom meinem Angestelltenlohn alle Steuern bereits korrekt ans Finanzamt abgeführt und es bleibt die Grenzsteuerbelastung in Höhe von 28,28 % auf das Einkommen aus dem Nebengewerbe übrig?
Dann bliebe noch die Frage, warum der BMF-Steuerrechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/) mir für mein zvE in Höhe von 22.387 EUR einen Grenzsteuersatz in Höhe von 27,66 % für das Berechnungsjahr ausgibt, ELSTER aber anscheinend 28,28 % Grenzsteuersatz ansetzt.
Für jegliche Auskünfte wäre ich wirklich sehr dankbar!
Vielen Dank vorab und beste Grüße
mitcham
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