Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

    Hallo zusammen,

    ich habe mich intensiv belesen, aber irgendwie finde ich nirgendwo eine für mich eindeutige Erklärung zur Anwendung des Durchschnitts- und Grenzsteuersatz bei der Besteuerung von Mischeinkünften.

    Habe ich es richtig verstanden, dass auf mein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und Nebengewerbe der Durchschnittssteuersatz angewendet wird (in meinem Fall 14,68 %), dass aber auf das zu versteuernde Einkommen aus dem Nebengewerbe ausschließlich der deutlich höhere Grenzsteuersatz (in meinem Fall 28,28 %) angewendet wird?

    In dem Fall müsste ich von meinen 2.811 EUR Gewinn aus dem Nebengewerbe jetzt 28,28 % = ca. 795 EUR an das Finanzamt nachzahlen.

    Konkret gibt mir die vorläufige Steuerberechnung von ELSTER Folgendes aus:

    zu versteuerndes Einkommen: 22.387 EUR (davon 2.811 EUR Einnahmen aus Gewerbebetrieb)
    festzusetzende Einkommenssteuer: 3.114 EUR
    Abzug vom Lohn: -2.361,00 EUR
    Solidaritätszuschlag: 171,27 EUR
    Abzug vom Lohn: -129,85 EUR
    Ergibt eine voraussichtliche Nachzahlung in Höhe von: 794,42 EUR.

    Anscheinend wurden also vom meinem Angestelltenlohn alle Steuern bereits korrekt ans Finanzamt abgeführt und es bleibt die Grenzsteuerbelastung in Höhe von 28,28 % auf das Einkommen aus dem Nebengewerbe übrig?

    Dann bliebe noch die Frage, warum der BMF-Steuerrechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/) mir für mein zvE in Höhe von 22.387 EUR einen Grenzsteuersatz in Höhe von 27,66 % für das Berechnungsjahr ausgibt, ELSTER aber anscheinend 28,28 % Grenzsteuersatz ansetzt.


    Für jegliche Auskünfte wäre ich wirklich sehr dankbar!

    Vielen Dank vorab und beste Grüße
    mitcham

    #2
    AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

    Derr Durchschnittssteuersatz bezieht sich immer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, egal aus welcher Einkunftsart.

    Der Grenzsteuersatz stellt nur dar, wie hoch z. B. die nächsten verdienten 100 Euro belastet sind, auch egal aus welcher Einkunftsart. Er steigt mit dem Einkommen.

    Kommentar


      #3
      AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Der Grenzsteuersatz stellt nur dar, wie hoch z. B. die nächsten verdienten 100 Euro belastet sind, auch egal aus welcher Einkunftsart. Er steigt mit dem Einkommen.
      Diese Erklärung habe ich oft gelesen, verstehe sie aber leider nicht. Worauf bezieht sich das "nächsten"?

      Dankeschön!
      Zuletzt geändert von mitcham; 04.07.2019, 10:05.

      Kommentar


        #4
        AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

        Der Grenzsteuersatz bezieht sich auf die Frage, wenn ich ein zu versteuerndes Einkommen x habe, um wie viel meine Einkommenssteuer steigt, wenn ich mein Einkommen um Betrag y steigern kann. Wobei z.b. für Tabellen oft y gleich 100€ genommen wird.

        Selbstverständlich wird Einkommenssteuer so nicht wirklich berechnet. Alle Einkommensarten werden zusammen gerechnet und die Einkommenssteuer dafür berechnet. Du scheinst zu glauben, es wird eine Einkommenssteuer
        für Lohn berechnet und auf alles, was nebenbei verdient wird, wird irgendwie eine Zusatzsteuer berechnet. Das ist falsch.

        Kommentar


          #5
          AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

          Hallo mitcham,

          wenn du jetzt in deinem Einkünften aus deiner Angestellten Tätigkeit 100 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen hast oder in deinem Gewerbe 100 Euro mehr Gewinn ist egal, dann steigt die Einkommensteuer um den jeweils entsprechenden Satz.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

            Hier das Ganze mal mathematisch
            Der Grenzsteuersatz ist die 1. Ableitung der Tariffunktion.
            Du müsstest als erstes die Tariffunktion gemäß § 32a Abs. 1 EStG herleiten. Durch Umformen etc.
            Dies wird dann abgeleitet und fertig ist der Grenzsteuersatz.

            Differenzsteuersatz ergibt sich als arithmetisches Mittel der errechneten Grenzsteuersätze.

            Kommentar


              #7
              AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

              Also, wer's jetzt nicht versteht...

              Kommentar


                #8
                AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                Also, wer's jetzt nicht versteht...
                Der ist blöd? Dann kannst du mich gerne blöd nennen, ich habe es nämlich immer noch nicht zu 100% verstanden.

                Danke an alle anderen, die konstruktive Antworten gegeben haben!

                Dass der Durchschnittssteuersatz auf mein gesamtes Einkommen aus Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe angewandt wird, ist mir klar. Aber ich verstehe einfach nicht, auf welchen Teil meines Einkommens dann der Grenzsteuersatz angewandt wird. Bei Einkommen aus Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe ist es ja noch einigermaßen logisch, da wird der Grenzsteuersatz anscheinend nur auf den Gewerbegewinn angewandt (wie ich vermute und im Eingangspost geschrieben habe, aber leider kein klares Ja oder Nein darauf erhalten habe).

                Aber worauf wird der Grenzsteuersatz z. B. angewandt, wenn man nur Einkommen aus Angestelltentätigkeit bezieht und dieses Einkommen konstant ist...?

                "wenn du jetzt in deinem Einkünften aus deiner Angestellten Tätigkeit 100 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen hast oder in deinem Gewerbe 100 Euro mehr Gewinn ist egal, dann steigt die Einkommensteuer um den jeweils entsprechenden Satz."

                "mehr" Einkommen bedeutet also "mehr als das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis"? Oder "mehr als die nächstniedrige Einkommenstufe in der Grundtabelle"? Oder "mehr als im vorangegangen zu versteuendern Einkommen"?

                Danke nochmal. Ich hoffe, es macht demnächst noch "klick".

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                  Hallo,

                  der Grenzsteuersatz wird auf den letzten Euro des zvE angewandt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                    Zitat von mitcham Beitrag anzeigen
                    ...Der ist blöd? Dann kannst du mich gerne blöd nennen, ich habe es nämlich immer noch nicht zu 100% verstanden.

                    .
                    Hallo mitcham,

                    ich glaube der User Bolletax hat dich nicht gemeint, das war ironisch auf den Beitrag von XaverWdg gmeint.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                      Zitat von mitcham Beitrag anzeigen
                      Dass der Durchschnittssteuersatz auf mein gesamtes Einkommen aus Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe angewandt wird, ist mir klar. Aber ich verstehe einfach nicht, auf welchen Teil meines Einkommens dann der Grenzsteuersatz angewandt wird. Bei Einkommen aus Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe ist es ja noch einigermaßen logisch, da wird der Grenzsteuersatz anscheinend nur auf den Gewerbegewinn angewandt (wie ich vermute und im Eingangspost geschrieben habe, aber leider kein klares Ja oder Nein darauf erhalten habe).
                      Ok, dann bekommst du jetzt ein klares Nein. Dem Finanzamt ist völlig schnurz, wo welcher Euro deines Einkommens herkommt.
                      Wenn man mit einer Stange Camel und einer Stange Marlboro aus der Türkei heimkommt, die Freimenge 1 Stange ist, muss man eine Stange verzollen. Da ist es sinnlos, darüber zu spekulieren, ob man nun die Camel oder Marlboro verzollt.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                        Ich würde sogar sagen: die Steuersätze werden überhaupt nicht angewendet.

                        Genauso wie bei den Arbeitslosenzahlen. Man setzt ja nicht einen bestimmten Prozentsatz Arbeitsloser fest, und entscheidet danach, wer jetzt weiter arbeiten darf. Sondern man zählt die Arbeitslosen und errechnet dann, wieviel Prozent das sind.

                        Die Steuer wird berechnet. Und wenn es Dich interessiert, dann kannst Du diese in Relation zu Deinem Einkommen setzen, dann hast Du einen Prozentwert.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Hohe Grenzsteuerbelastung bei Mischeinkünften (angestellt + Nebengewerbe)

                          Oder noch einfacher - und wenn ich es richtig verstanden habe: Der Grenzsteuersatz wird ÜBERHAUPT NICHT angewendet - es handelt sich hier lediglich um eine Zahl, die dir Aufschluss geben soll, was passieren würde, wenn du mehr verdienen solltest ..... Dein Einkommen - egal woher es nun kommt - wird mit dem "normalen" angegebenen Steuersatz berechnet, der nur von der Gesamthöhe der Einkünfte abhängig ist.

                          HTH Gerd

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X