Veränderung der KFZ-Nutzung unterjährig

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  • Juhoff62 Würzer62
    Neuer Benutzer
    • 06.07.2019
    • 1

    #1

    Veränderung der KFZ-Nutzung unterjährig

    Hallo, habe ein Problem zu folgendem Fall:
    Bis 30.05. habe ich ein Fahrtenbuch geführt und war selbständig (das KFZ als Geschäftsauto abgesetzt).
    Zum 01.06. habe ich mich anstellen lassen und möchte
    die 1%Regelung anwenden. Kann mir jemand helfen, ich weiß nicht, wie ich das buchen soll ???
    Danke schon mal :-)
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45964

    #2
    AW: Veränderung der KFZ-Nutzung unterjährig

    Die Frage wäre in einem Buchhaltungsforum sicher besser aufgehoben als hier, wo es um das Projekt Elster geht.

    Die Lohnbuchhaltung wird ab Beginn der Beschäftigung die 1%-Regel bei deinem Gehalt anwenden, der geldwerte Vorteil wird der Lohnsteuer unterworfen.

    Die bisherigen Entnahmebuchungen für die private Verwendung des Firmenwagens müssten künftig entfallen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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