Hallo, ich komme mit der Hilfestellung von Elster nicht zurecht, dazu habe ich im Internet keine Antwort gefunden.
Wenn ich in der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten einzeln aufliste (Position 67), muss ich die Summe dann nochmals in Position 72 eintragen, denn diese Position ist auszufüllen "bei nicht zusammen veranlagten Eltern"?
Ich wohne mit meinem Sohn getrennt von meiner geschiedenen Frau, dies geht auch aus den Positionen 10 und 11 hervor, ebenso aus den Pos. 46 bis 49. Deswegen gibt es keine Zusammenveranlagung, sprich ich muss an der Pos.72 etwas eintragen, sonst gibt es eine Fehlermeldung.
Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße in die Forumsrunde,
Andi
Wenn ich in der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten einzeln aufliste (Position 67), muss ich die Summe dann nochmals in Position 72 eintragen, denn diese Position ist auszufüllen "bei nicht zusammen veranlagten Eltern"?
Ich wohne mit meinem Sohn getrennt von meiner geschiedenen Frau, dies geht auch aus den Positionen 10 und 11 hervor, ebenso aus den Pos. 46 bis 49. Deswegen gibt es keine Zusammenveranlagung, sprich ich muss an der Pos.72 etwas eintragen, sonst gibt es eine Fehlermeldung.
Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße in die Forumsrunde,
Andi
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