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Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

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    Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

    Hallo,

    ich meine Steuererklärung abgegeben und im Nachhinein ist mir eingefallen, dass ich nicht angegeben habe, dass meine Frau Hartz 4 bezogen hat(In der Zeit wo ich Student war).
    Das Jobcenter hat in die Rentenkasse für sie eingezahlt und auch die Krankenversicherung (Ich glaube auch Pflegeversicherung) übernommen.

    Musste ich das irgendwo angeben?

    Und eine weitere Frage habe ich noch: Ich hatte eine kurze Beschäftigung(ca. 4 Wochen). Da war ich in den ersten zwei Wochen der Steuerklasse 4 zugeordnet und die letzten zwei Wochen der Steuerklasse 6.
    Ich habe beim Übermitteln nicht bemerkt, dass die Software für die 4 Wochen durchgängig die Steuerklasse 6 angegeben.
    Muss ich hier handeln? Oder ist es für das Finanzamt unprobematischx da sie eh die Infos haben?

    #2
    AW: Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

    ALG II muss nicht erklärt werden, da es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

    Die Steuerklasse ist für die Einkommensteuer nicht relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

      Hallo,

      Ist zwar OT aber

      Zitat: Das Jobcenter hat in die Rentenkasse für sie eingezahlt

      Schön wärs. Die Zeiten sind lange vorbei

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

        Hallo,

        danke für die Antworten. Ich muss mal meine Frau fragen
        Aber ich glaube bei Krankheit wurde in die Rentenkasse auf jeden Fall einbezahlt. Die Kranken- und Pflegeversicherung wurde durch das Jobcenter bezahlt.

        Aber trotzallerdem musste ich bei einer Zusammenveranlagung nicht bei meiner Frau eintragen oder erwähnen, dass sie ALG II bezogen hat, oder?

        Kommentar


          #5
          AW: Zusammenveranlagung: Partner nicht arbeitstätig

          Zitat von dd.1 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          danke für die Antworten. Ich muss mal meine Frau fragen
          Aber ich glaube bei Krankheit wurde in die Rentenkasse auf jeden Fall einbezahlt. Die Kranken- und Pflegeversicherung wurde durch das Jobcenter bezahlt.

          Aber trotzallerdem musste ich bei einer Zusammenveranlagung nicht bei meiner Frau eintragen oder erwähnen, dass sie ALG II bezogen hat, oder?
          Hallo,

          Du glaubst falsch (Internet)
          Nein
          Gruß FIGUL

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