An welcher Stelle der Steuererklärung trägt man erhaltene Zeugenentschädigung für Verdienstausfall ein?
Zeugenentschädigung für Verdienstausfall
Einklappen
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AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall
Das richtet sich wohl nach der Einkunftsart.
Die Besteuerung der Verdienstausfallentschädigung richtet sich nach den §§ 24 Nr. 1 Buchst. a und 34 I und II Nr. 2 EStG. Danach zählen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, zu den steuerpflichtigen Einkünften. Die Ersatzeinkünfte fallen dabei unter diejenige ursprüngliche Einkunftsart, zu der sie gezählt hätten, wenn sie weiterhin erzielt worden wären
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AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall
Arbeitnehmer müssen Verdienstausfallentschädigungen in der Anlage N Zeile 21 eintragen.
Im Zeugengeld enthaltenen Reisekostenerstattungen nach Bundesreisekostengesetz sind steuerfrei.
Mit dem ELSTER Anwenderforum hat die Frage allerdings nichts zu tun!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
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AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall
Dann passt ja die Zeile 21 der Anlage N.Zitat von Oliver-A. Beitrag anzeigenVielen Dank für die prompte Antwort. Der entgangene Verdienst bezieht sich auf ein Gehalt aus angestellter Tätigkeit.
Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes ForumFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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