Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

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  • Oliver-A.
    Neuer Benutzer
    • 13.07.2019
    • 2

    #1

    Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

    An welcher Stelle der Steuererklärung trägt man erhaltene Zeugenentschädigung für Verdienstausfall ein?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

    Das richtet sich wohl nach der Einkunftsart.

    Die Besteuerung der Verdienstausfallentschädigung richtet sich nach den §§ 24 Nr. 1 Buchst. a und 34 I und II Nr. 2 EStG. Danach zählen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, zu den steuerpflichtigen Einkünften. Die Ersatzeinkünfte fallen dabei unter diejenige ursprüngliche Einkunftsart, zu der sie gezählt hätten, wenn sie weiterhin erzielt worden wären

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45965

      #3
      AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

      Arbeitnehmer müssen Verdienstausfallentschädigungen in der Anlage N Zeile 21 eintragen.

      Im Zeugengeld enthaltenen Reisekostenerstattungen nach Bundesreisekostengesetz sind steuerfrei.

      Mit dem ELSTER Anwenderforum hat die Frage allerdings nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Oliver-A.
        Neuer Benutzer
        • 13.07.2019
        • 2

        #4
        AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

        Vielen Dank für die prompte Antwort. Der entgangene Verdienst bezieht sich auf ein Gehalt aus angestellter Tätigkeit.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45965

          #5
          AW: Zeugenentschädigung für Verdienstausfall

          Zitat von Oliver-A. Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die prompte Antwort. Der entgangene Verdienst bezieht sich auf ein Gehalt aus angestellter Tätigkeit.
          Dann passt ja die Zeile 21 der Anlage N.

          Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Forum
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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