Hallo,
ich bin Beamtin im Ruhestand und mache Lektoratsarbeiten, für ca. 8000 Euro im Jahr, also als Kleinunternehmerin. Das Finanzamt führt mich als freie Schriftstellerin.
In der Anlage S habe ich den Gewinn bisher ganz vorn in Zeile 4 angegeben. So hat es ein Steuerberater das erste Mal für mich gemacht.
Jetzt sehe ich, dass es weiter hinten unter "Sonstiges" einen Posten gibt, "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" (Zeile 44). Wäre diese Zeile eher passend für mich? Ich arbeite hauptberuflich nicht, sondern habe die Pension.
Ich überlege das mit haupt- und nebenberuflich auch, weil ich die Betriebskostenpauschale von 614 Euro ansetzen wollte. Die gilt für Menschen mit nebenberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit , wenn ich das richtig verstanden habe.
Hat jemand hier Erfahrung? Danke im Voraus!
ich bin Beamtin im Ruhestand und mache Lektoratsarbeiten, für ca. 8000 Euro im Jahr, also als Kleinunternehmerin. Das Finanzamt führt mich als freie Schriftstellerin.
In der Anlage S habe ich den Gewinn bisher ganz vorn in Zeile 4 angegeben. So hat es ein Steuerberater das erste Mal für mich gemacht.
Jetzt sehe ich, dass es weiter hinten unter "Sonstiges" einen Posten gibt, "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" (Zeile 44). Wäre diese Zeile eher passend für mich? Ich arbeite hauptberuflich nicht, sondern habe die Pension.
Ich überlege das mit haupt- und nebenberuflich auch, weil ich die Betriebskostenpauschale von 614 Euro ansetzen wollte. Die gilt für Menschen mit nebenberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit , wenn ich das richtig verstanden habe.
Hat jemand hier Erfahrung? Danke im Voraus!
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