Ich bin selbstständig als Entspannungspädagoge. Nebenbei arbeite ich als Übungsleiter in einem Sportverein unter 2400€ Wo bitte trage ich das ein. Bei S finde ich keine Spalte für Ehrenamtliche Arbeit und bei EÜR auch nicht?
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Keine Ankündigung bisher.
Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Zitat von eugenkss Beitrag anzeigenIch wäre für Anlage N, Zeile 27.
"Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen"
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Zitat von eugenkss Beitrag anzeigenIch wäre für Anlage N, Zeile 27.
"Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen"
selbstständig und Anlage N????????
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Ob die Tätigkeit als Übungsleiter selbständig oder nichtselbständig ausgeführt wird, wurde nicht angegeben.
Nur für den Hauptjob wurde "selbstständig" genannt.
Btw, hier gibt es noch mehr Informationen.
https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Ob die Tätigkeit als Übungsleiter selbständig oder nichtselbständig ausgeführt wird, wurde nicht angegeben.
Wenn ich schon eine Erklärungsmöglichkeit in der ohnehin vorhandenen Anlage S habe, werde ich keine Anlage N hinzufügen,
das gilt umgekehrt auch bei vorhandener Anlage N.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Hallo zusammen,
ich hänge auch an der sogenannten Überleitungspauschale fest. Mache das zum ersten Mal.
Ich habe es so verstanden das ich nur in der Zeile 44:
die Tätigkeit z.B. Dozentin bei ..., den Gesamtbetrag z.B. 1800,- und den steuerfreien Betrag auch 1800,- eintrage.
Zeile 43 bleibt frei.
Oben bei den Zeilen 4-11 würde ich dann auch nichts eintragen.
Ist das richtig und logisch so? Da bin ich etwas verwirrt und unsicher.
Hauptberuflich bin ich Angestellte und habe noch 600,- aus einem Mini-Gewerbe.
Ich hoffe es ist okay, das ich das hier an den Thread dranhänge und keinen neuen dafür aufmache.
Vielen Dank schon einmal :-)
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AW: Selbstständig und nebenbei Übungsleiter für einen Sportverein
Das kann man so machen. Wenn du aber die Anlage S sonst nicht brauchst, würde auch die Zeile 27 der Anlage N taugen.
Streng genommen ist die zwar für Arbeitnehmer, aber steuerlich macht das bei nur 1.800,00 € keinen Unterschied.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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