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    Gemeinsame Wohnung

    Hallo zusammen.
    Ich habe letztes Jahr mit meinem Lebenspartner zusammen gewohnt. Sind allerdings nicht verheiratet.
    Wo muss ich das angeben?
    Und was muss ich alles für Daten angeben?

    Lg

    #2
    AW: Gemeinsame Wohnung

    Du gibst einfach Deine Anschrift an, unter der der Steuerbescheid dann auch zugesandt wird.

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      #3
      AW: Gemeinsame Wohnung

      Die gebe ich ja sowieso an. Und ist auch bekannt. Mein Freund ist bei mir eingezogen.
      Aber muss ich das irgendwo angeben, dass wir hier gemeinsam wohnen?

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        #4
        AW: Gemeinsame Wohnung

        Vom Grundsatz her nicht. Da Sie ja nicht verheiratet sind gibt jeder für sich eine eigene Steuererklärung nur mit seinen Daten und Anlagen ab.

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          #5
          AW: Gemeinsame Wohnung

          Super, danke.

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            #6
            AW: Gemeinsame Wohnung

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Vom Grundsatz her nicht. Da Sie ja nicht verheiratet sind gibt jeder für sich eine eigene Steuererklärung nur mit seinen Daten und Anlagen ab.
            Die Frage nach einem gemeinsamen Haushalt wird allerdings bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gestellt. Siehe Zeile 74 ff im Hauptvordruck!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gemeinsame Wohnung

              Stimmt, da wird danach gefragt. Habs jetzt auch eingetragen.
              Aber die Wohnung läuft auf mich.

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                #8
                AW: Gemeinsame Wohnung

                Aber die Wohnung läuft auf mich.
                Da es sich um haushaltsbezogene Aufwendungen handelt, müssen logischerweise Angaben zu den im Haushalt lebenden Erwachsenen gemacht werden.

                Auf wen die Wohnung läuft, spielt keine Rolle. Auswirkungen hat das bei Ausgaben unterhalb der Hälfte der Höchstbeträge nicht. Wenn man darüber liegt,

                lässt sich das über die Zeilen 76 bis 78 und einen gemeinsamen Antrag steuern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Gemeinsame Wohnung

                  Was ist die Hälfte des Höchstbetrags?
                  Und gemeinsamen Antrag machen wir nicht.

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                    #10
                    AW: Gemeinsame Wohnung

                    Die Höchstbeträge sind unterschiedlich, sie sind in der Eingabehilfe genannt.

                    Bei Handwerkerkosten sind es z. B. 6.000,00 €, die Hälfte davon sind also 3.000,00 €.

                    Es geht um einen formlosen Antrag, nicht um eine gemeinsame Steuererklärung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Gemeinsame Wohnung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da es sich um haushaltsbezogene Aufwendungen handelt, müssen logischerweise Angaben zu den im Haushalt lebenden Erwachsenen gemacht werden.

                      Auf wen die Wohnung läuft, spielt keine Rolle. Auswirkungen hat das bei Ausgaben unterhalb der Hälfte der Höchstbeträge nicht. Wenn man darüber liegt,

                      lässt sich das über die Zeilen 76 bis 78 und einen gemeinsamen Antrag steuern.
                      Gilt das auch für Anlage N Zeile 41? Angabe der im Haushalt lebende Personen bei Erfassung der Kosten für Reinigung der Berufskleidung? Ist es bei dann auch nur ein 1-Personen-Haushalt wenn meine Freundin bei mir wohnt?

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                        #12
                        AW: Gemeinsame Wohnung

                        Zitat von Marco_78 Beitrag anzeigen
                        Gilt das auch für Anlage N Zeile 41? Angabe der im Haushalt lebende Personen bei Erfassung der Kosten für Reinigung der Berufskleidung? Ist es bei dann auch nur ein 1-Personen-Haushalt wenn meine Freundin bei mir wohnt?
                        Nein, eben nicht!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Gemeinsame Wohnung

                          Also in meinem Fall dann ein 2-Personen Haushalt?

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                            #14
                            AW: Gemeinsame Wohnung

                            Zitat von Marco_78 Beitrag anzeigen
                            Also in meinem Fall dann ein 2-Personen Haushalt?
                            Richtig festgestellt.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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