Hallo liebe Experten. Darf ich kurz um eure Hilfe bitten?
Ich bin im dritten Jahr Versicherungsagentin (Ausschließlich für ein Unternehmen) Für 2016 und 17 habe ich meine sehr übersichtlichen Einnahmen im Feld Kleinunternehmer eingegeben.
Nun für 2018 kommt dies nicht mehr in Betracht. Habe nun gegooglet dass meine Abschlussvermittlungsprovisionen offensichtlich umsatzsteuerfrei sind.
Kommen meine Provisionseinnahmen in der EUR in das Feld
"Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung"
(15) Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
Vielen lieben Dank für eure Einschätzung. Liebe Grüße, Lena
Ich bin im dritten Jahr Versicherungsagentin (Ausschließlich für ein Unternehmen) Für 2016 und 17 habe ich meine sehr übersichtlichen Einnahmen im Feld Kleinunternehmer eingegeben.
Nun für 2018 kommt dies nicht mehr in Betracht. Habe nun gegooglet dass meine Abschlussvermittlungsprovisionen offensichtlich umsatzsteuerfrei sind.
Kommen meine Provisionseinnahmen in der EUR in das Feld
"Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung"
(15) Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
Vielen lieben Dank für eure Einschätzung. Liebe Grüße, Lena
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