Hallo,

ich habe 2018 meine Sockelputz sanieren lassen und auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen, folglich könne ich im Rahmen meiner Einkommenssteuerklärung auf dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen" 1200 € als direkten Abzüge beantragen.

Die Frage ist, welchen Betrag in in die Zeile 72 des Hauptvordrucks eintragen soll: 11263,07 €, 6000 €, weil ja 20 Prozent anrechenbar sind, oder 1200 €?

Danke vorab für eine Antwort.

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Vielen Dank,

das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.

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Vielen Dank,

das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.