Hallo,
ich habe 2018 meine Sockelputz sanieren lassen und auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen, folglich könne ich im Rahmen meiner Einkommenssteuerklärung auf dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen" 1200 € als direkten Abzüge beantragen.
Die Frage ist, welchen Betrag in in die Zeile 72 des Hauptvordrucks eintragen soll: 11263,07 €, 6000 €, weil ja 20 Prozent anrechenbar sind, oder 1200 €?
Danke vorab für eine Antwort.
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Vielen Dank,
das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.
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das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.
ich habe 2018 meine Sockelputz sanieren lassen und auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen, folglich könne ich im Rahmen meiner Einkommenssteuerklärung auf dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen" 1200 € als direkten Abzüge beantragen.
Die Frage ist, welchen Betrag in in die Zeile 72 des Hauptvordrucks eintragen soll: 11263,07 €, 6000 €, weil ja 20 Prozent anrechenbar sind, oder 1200 €?
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