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Kind Unterhalt und Fahrten absetzen
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Der Unterhalt wird gar nicht angegeben, da der durch Bezug von Kindergeld / Kinderfreibetrag pauschal abgegolten ist.
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Selbstverständlich bezieht der Vater Kindergeld. Ihm steht die Hälfte zu und ist sicherlich in den Unterhaltszahlungen berücksichtigt.
Selbstverständlich sollte die Anlage Kind abgegeben werden. Auf der Lohnsteuerkarte dürfte auch 0,5 für das Kind enthalten sein.
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Kind Unterhalt und Fahrten absetzen
Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Eltern getrennt lebend, nie verheiratet gewesen.
Das Kind 6 Jahre lebt bei der Mutter.
Der Vater bezieht weder Kindergeld noch einen Freibetrag.
Er zahlt monatlich unterhalt und holt das Kind bzw besucht es 1-2 mal im Monat.
Das Kind wohnt 500km weit weg.
Somit meine Frage:
Kann man den Unterhalt sowie die Fahrtkosten und Übernachtungskosten absetzten?
Wenn ja in welchem Formular? (Elster-Online)
Muss das Kind bei dieser Situation in der Steuer mit angegeben werden?
Danke schonmal vorab.
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