Umsatzsteuererklärung - Umrechnung von tatsächlichem Umsatz in Jahresgesamtumsatz

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  • kcb
    Neuer Benutzer
    • 31.03.2020
    • 2

    #1

    Umsatzsteuererklärung - Umrechnung von tatsächlichem Umsatz in Jahresgesamtumsatz

    Hallo,
    Ich muss eine Ust Erklärung abgeben. Ich habe die Tätigkeit am 15.9. aufgenommen und am 31.12. beendet.

    Muss ich meinen Umsatz auf die Monate der Zeitspanne aufteilen und dann mal 12 nehmen und einen höheren Wert, als meinen eigentlichen Umsatz angeben?
    Bsp. Gesamt 2100€
    15.9.-31-12. sind 3.5 Monate -- 2100:3.5= 600
    600 * 12=7200
    und das kommt in Zeile 34?

    Vielen Dank für schnelle Hilfe, ich muss heute noch abgeben.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Nein,
    Warum willst du Umsätze angeben, die du nicht getätigt hast

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Wie kommst du darauf? Die Jahresprognose war zwar für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung notwendig, [aber in die Zeile 34 gehört der

      tatsächliche Umsatz 2019.]

      Richtigstellung siehe weiter unten!
      Zuletzt geändert von Charlie24; 31.03.2020, 20:22. Grund: Antwort war falsch
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • kcb
        Neuer Benutzer
        • 31.03.2020
        • 2

        #4
        Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kj. ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen und in Zeile 34 einzutragen
        Dieser Beisatz ist bei der Beschreibung aufgeführt. Daher dachte ich, ich muss es angeben.
        Also nur die tatsächlich eingenommene Summe angeben?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Du dachtest jetzt wir würden nachschaun welche Zeile Zeile 34 ist. Hab ich inzwischen gemacht.

          Ja, dann hast Du (fast) Recht. Der Betrag ist monatsweise hochzurechnen, also in Deinem Beispiel auf 6.300.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Ja, dann hast Du (fast) Recht. Der Betrag ist monatsweise hochzurechnen, also in Deinem Beispiel auf 6.300.
            Und wie kommst du jetzt darauf? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man das machen, das weiß ich auswendig.

            Wirklich in der Erklärung ebenfalls?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Man sollte wirklich immer nachschauen, bevor man eine Frage beantwortet. Die Hochrechnung wird tatsächlich auch in der Erklärung verlangt.

              Wieder was dazugelernt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Hochrechnung wird tatsächlich auch in der Erklärung verlangt.
                Ja, es geht ja dort schließlich darum, festzustellen, ob die Kleinunternehmerregelung zu Recht angewendet wird.

                Schön dass auch Du nicht immer alles weißt

                Kommentar

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