Zu viel vereinnahmte Umsatzsteuer

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  • Sophieja23
    Neuer Benutzer
    • 03.04.2020
    • 6

    #1

    Zu viel vereinnahmte Umsatzsteuer

    Hallo in das Forum,
    ich bin dabei meine EÜR fertig zu machen. Nun moniert Elster, dass meine vereinnahmte Umsatzsteuer über den 19 % liegt. Das ist jetzt keine direkte Elster-Frage, ich weiß, ich bin nur völlig ideenlos, wie das passieren kann. Ich mache meine Buchhaltung mit Lexoffice. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp, was ich prüfen muss oder wie ich dahinter komme, wo diese Differenz herkommt. Das wäre großartig, Danke. Sophie
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Rechenfehler von deiner Seite?
    Wo und was hast du eingegeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Sophieja23
      Neuer Benutzer
      • 03.04.2020
      • 6

      #3
      Hi FIGUL,

      ich rechne ja gar nicht selbst, ich erfasse die Belege in Lexoffice und das Programms stellt die Daten zusammen. Es ist wirklich verzwickt.... Danke trotzdem.
      Sophie

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Buchungsfehler sind bei diesen Programmen nicht ganz einfach zu finden. Zumeist stimmen Kontozuordnungen nicht. In der Regel kann man sich Berichte zur

        Umsatzsteuer ausgeben lassen. Da wirst du vielleicht eher fündig als direkt in der EÜR. Wenn du nur Umsätze zu 19% hast, kannst du den Differenzbetrag

        ja leicht ausrechnen. Manchmal hilft so ein Zahlenwert schon weiter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Sophieja23
          Neuer Benutzer
          • 03.04.2020
          • 6

          #5
          Danke. Ich bin bei meiner Suche jetzt schon auf 2 Positionen gestoßen, die mit Buchungen nach 13 b und innergemeinschaftliche Erwerbe zu tun haben. Da darf ich jetzt weiter graben. Ich frage mich nur, warum Lexoffice nicht schon früher gemeckert hat... aber das Thema gehört nicht in dieses Forum. Danke für Eure Unterstützung. Sophie

          Kommentar

          • Sophieja23
            Neuer Benutzer
            • 03.04.2020
            • 6

            #6
            Ich bin jetzt einen kleinen Schritt weiter. Folgende Situation: Die vereinnahmte Umsatzsteuer setzt sich zusammen aus:

            - der normalen 19 % Steuer
            - innergemeinschaftlichem Erweb
            - Leistungen nach 13 b

            Alle drei Postionen zusammen übersteigen die 19% der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Wenn ich nur die "normale" Steuer nehme liegt die Umsatzsteuer genau bei 19 % und Elster hat kein Problem. Nun habe ich aber gesehen, dass im letzten Jahr die Situation genau gleich war und da hatte Elster nicht an zu viel vereinnahmter Steuer gemeckert. Hat sich da etwas verändert?

            Wenn ich in meine Umsatzsteuervorauszahlung gehe, sehe ich, dass ich für die Positionen einmal die Vorsteuer, aber auch die Steuer drin hab, also sollte ja alles richtig abgeführt worden sein?!
            Danke für's Lesen...
            Sophie

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Meines Erachtens ist es falsch, Umsatzsteuer, die du als Leistungsempfänger nach § 13b UStG schuldest, als vereinnahmte Umsatzsteuer zu behandeln.

              Tatsächlich hast du die doch nicht eingenommen. Das gilt entsprechend auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Ob sich die Prüfroutinen geändert haben,

              kann ich dir nicht sagen, ich bin auch nur ein Anwender.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Meines Erachtens ist es falsch
                Das ist falsch. Und auch beim innergemeinschaftlichen Erwerb vereinnahmt man keine Umsatzsteuer.

                Kommentar

                • Sophieja23
                  Neuer Benutzer
                  • 03.04.2020
                  • 6

                  #9
                  Ok, danke. Dann versuche ich mal an den Lexoffice-Support ranzukommen. Gar nicht so einfach zur Zeit...

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Zitat von Sophieja23 Beitrag anzeigen
                    Ok, danke. Dann versuche ich mal an den Lexoffice-Support ranzukommen. Gar nicht so einfach zur Zeit...
                    Ich habe diese Art der Verbuchung auch schon bei anderen Buchhaltungsprogrammen gesehen. Wenn du über gute Buchhaltungskenntnisse verfügst,

                    kannst du das durch entsprechende Ausgleichsbuchungen egalisieren. Oder du änderst die Ausgabepositionen für die EÜR, das ist aber auch nicht ohne.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Sophieja23
                      Neuer Benutzer
                      • 03.04.2020
                      • 6

                      #11
                      Oh je, nein, so fit bin ich nicht. Und Lexoffice behauptet ja, besonders einfach zu sein ))

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45977

                        #12
                        Und Lexoffice behauptet ja, besonders einfach zu sein
                        Das behaupten alle Anbieter von Buchhaltungssoftware, das stimmt aber nach meiner Erfahrung nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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