Hallo,
ich mache eine Steuererklärung und habe folgendes Problem:
Die ersten 7 Monaten habe ich aufgrund des Studiums als geringfügig Beschäftigte (individuell besteuert, d.h. entsprechend der Lohnsteuermerkmale) gearbeitet. Anschließend hat sich mein Status verändert und ich bin als Arbeitnehmer in Vollzeit von dem gleichen Unternehmen übernommen wurden. Ich habe für das ganze Jahr (01.01 - 31.12) nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Deswegen stellt sich für mich die Frage: Kann ich in der Anlage N den kompletten Zeitraum als Arbeitnehmer
mit den entsprechenden Daten eintragen, da die geringfügige Beschäftigung im Bruttoarbeitslohn verrechnet ist? Oder müsste man die Daten genau auseinandernehmen und einmal für die geringfügige Beschäftigung (ersten 7 Monate) und für die Vollzeitbeschäftigung (letzten 5 Monate) angeben?
Vielen Dank im Voraus.
ich mache eine Steuererklärung und habe folgendes Problem:
Die ersten 7 Monaten habe ich aufgrund des Studiums als geringfügig Beschäftigte (individuell besteuert, d.h. entsprechend der Lohnsteuermerkmale) gearbeitet. Anschließend hat sich mein Status verändert und ich bin als Arbeitnehmer in Vollzeit von dem gleichen Unternehmen übernommen wurden. Ich habe für das ganze Jahr (01.01 - 31.12) nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Deswegen stellt sich für mich die Frage: Kann ich in der Anlage N den kompletten Zeitraum als Arbeitnehmer
mit den entsprechenden Daten eintragen, da die geringfügige Beschäftigung im Bruttoarbeitslohn verrechnet ist? Oder müsste man die Daten genau auseinandernehmen und einmal für die geringfügige Beschäftigung (ersten 7 Monate) und für die Vollzeitbeschäftigung (letzten 5 Monate) angeben?
Vielen Dank im Voraus.
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