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Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

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    Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

    Tach,

    kaum angemeldet, kommt schon die erste blöde Frage, also:

    Im Jahr 2017 habe ich eine DHH angefangen, die bis 09/2018 gedauert hat. Im Monat 09/2018 hatte ich Urlaub, und ab 10/2018 bis 12/2018 habe ich nochmal eine DHH angefangen. Das Finanzamt konnte (oder wollte?) mir nicht weiterhelfen. Gibt es denn wenigstens hier jemanden, der mehr weiß?

    Ich hatte vor einigen Tagen gelesen, dass eine weitere DHH anfängt, wenn die vorige z. B. mit mind. 4 Wochen Urlaub endet, was ja bei mir der Fall war, aber wie und wo muss ich dann die 2. DHH eintragen? Ich mache erst das 2. Mal meine Steuer mit Elster und bin mit Elster noch nicht so vertraut, dass ich das alles auswendig wüsste, deshalb meine Frage hier. Nochmals zur Verdeutlichung: die 1. DHH ist zumindest für das Jahr 2017 abgerechnet, jetzt geht es um 2018, und zwar die 2. DHH ab 10/2018.

    Danke schon mal!

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

    Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Software verwendest Du denn?
      Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden, ich gehe auf elster.de, melde mich dort an, und dann geht's los.

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

        Sowohl bei Elsterformular als auch im Benutzerkonto bei Mein ELSTER haben Sie die Möglichkeit mehrere doppelte Haushalte durch hinzufügen zu erfassen.
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von ; 23.07.2019, 17:17.

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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

          Die Frage betrifft Steuerrecht. Die Antwort findest du unter Randnummer 53 des verlinkten BMF-Schreibens:

          https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4

          Es beginnt zwar nach meiner Meinung nicht eine neue doppelte Haushaltsführung, aber die steuerfreie Verpflegungspauschale kann erneut für 3 Monate in Anspruch genommen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Sowohl bei Elsterformular als auch im Benutzerkonto bei Mein ELSTER haben Sie die Möglichkeit mehere doppelte Haushalte durch hinzufügen zu erfassen.
            Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, ob nun tatsächlich neue DHH oder nicht, ich muss die beiden Tätigkeiten, die durch die 4 Wochen Urlaub getrennt wurden, als unterschiedliche Zeiträume eintragen, also 1. Job vom 01.01.2018 bis 30.09.2018, innerhalb dieser Zeit am Ende des Zeitraums 4 Wochen Urlaub, dann 2. Job ab 01.10.2018 bis 31.12.2018. Und dann beginnt ab dem 01.10.2018 die
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ... steuerfreie Verpflegungspauschale ... erneut für 3 Monate ...
            Je mehr ich darüber nachdenke, war das ja offensichtlich auch der Kern meiner Frage mit der steuerfreien Verpflegungspauschale. Ich habe allerdings mit meinem Otto-Normalverbraucher-Kopf alles in einen Topf geworfen, deshalb großes Danke an Euch alle für die Präzisierung.

            Jetzt wird mir auch klar, warum die Frau Finanzamt mir nichts dazu sagen konnte, wahrscheinlich wusste sie es wirklich nicht. Ich werde also, bevor ich nächste Woche meine Steuer abgebe, schon mal vorsichtshalber das PDF ausdrucken.

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              #7
              AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

              Wenn der 2. Job ein anderer Job war, dann wäre es tatsächlich eine neue DHH. Wenn nicht, dann muss man eben so tun als ob, da das Formular den Eintrag von Unterbrechungszeiten nicht vorsieht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn der 2. Job ein anderer Job war, dann wäre es tatsächlich eine neue DHH. Wenn nicht, dann muss man eben so tun als ob, da das Formular den Eintrag von Unterbrechungszeiten nicht vorsieht.
                Guter Punkt, vielen Dank. Also die Sache war so. Bis 09/2018 habe ich bei einem Zeitarbeitsunternehmen einen Einsatz gehabt, dann war Ende wegen 18 Monate bei demselben Kunden etc. Ab 10/2018 hat mich dann das Kundenunternehmen für 3 Monate eingestellt.

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                  #9
                  AW: Doppelte Haushaltsführung - Gesetzestextdeutsch

                  "68. Der Begründung des doppelten Haushalts ist eine Auswärtstätigkeit am selben Beschäftigungsort unmittelbar vorausgegangen (Kennzahl 505)"

                  Das kann ich ankreuzen. Ich verstehe aber nicht, was es meint.
                  Meint ein Ankreuzen, dass ich den doppelten Haushalt damit begründe, dass direkt davor am selben Beschäftigungsort zum vorher abgefragten Lebenmittelpunkt mit bestehendem Hausstand die Auswärtstätigkeit liegt?
                  Dann dürfte ich das Häkchen nicht setzen, weil die neue Arbeit (die neue Arbeit ist doch die Auswärtstätigkeit?) in einer anderen Stadt liegt als der Lebensmittelpunkt... richtig?

                  Kann jemand beides verstehen, was 68. meint und was ich frage? Vielleicht kann mir jemand mit anderen Worten widergeben, was 68. meint. Das wäre nett.

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                    #10
                    AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

                    Durch das ja bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie an dem Ort, an dem Sie nun den 2. Haushalt - doppelten Haushalt - begründen bereits zeitlich direkt davor im Rahmen einer Auswärtstätigkeit gearbeitet haben. Dies wirkt sich auf die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen aus.

                    Beispiel:

                    Sie wohnen - haben Ihren Lebesmittelpunkt - in A. Von A aus fahren Sie in 2018 im Rahmen einer Auswärtstätigkeit täglich nach B. Nach 4 Monaten begründen Sie an der Stätte der Auswärtstätigkeit in B einen doppelten Haushalt ohne den Ort der bisherigen Beschäftigung zu verändern. Dies ist ein Fall von ja.
                    Zuletzt geändert von ; 27.07.2019, 07:49.

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                      #11
                      AW: Doppelte Haushaltsführung - 2 x im Jahr 2018

                      Vielen Dank. Jetzt hab' ich's verstanden.

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