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Fragen zur Einzelveranlagerung

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    Fragen zur Einzelveranlagerung

    Guten Tag,

    ich hätte drei allgemeine Fragen zur Einzelveranlagerung bei Ehegatten.

    Ich selbst bin verheiratet und im letzten Jahr umgezogen (Kein Getrenntleben). Mein Ehegatte ist am vorherigen Wohnort geblieben. Nun möchte ich gerne (Steuerklasse 5) die Einzelveranlagerung durchführen.

    1. Wird mein Ehegatte darüber informiert, wenn ich die Einzelveranlagerung beantrage? Im Netz stand, dass er eine entsprechende Information bekommt.

    2. Ich bin erst in der Mitte des letzten Jahres umgezogen. Wie kann ich dies nun in der Wegpauschale angeben? Oder muss für dieses Jahr noch zusammen eingereicht werden?

    3. Welche stuerlichen Nachteile könnten durch meine Stuerklasse entstehen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    #2
    1. Was heißt informiert? Er muss ja dann selber eine Steuererklärung für sich abgeben.
    2. Das mag von der verwendeten Software abhängig sein. Grundsätzlich kann man in der Regel eine neue Arbeitsstätte anlegen, diese aber auch dafür verwenden, dass man zur gleichen Arbeitsstätte von einem anderen Ort aus gefahren ist.
    3- Bei Steuerklasse 5 behält der Arbeitgeber relativ viel Einkommensteuer ein.

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      #3
      Hallo,

      mit informiert meine ich, dass wenn ein Ehegatte die Einzelveranlagerung wählt, der jeweils andere Ehegatte vom Finanzamt direkt angeschrieben wird, dass er auch eine Einzelveranlagerung einreichen soll. Denn durch den Umzug in ein anderes Bundesland ist nun ein anderes Finanzamt für mich zuständig.

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        #4
        3- Bei Steuerklasse 5 behält der Arbeitgeber relativ viel Einkommensteuer ein.
        Wobei klarzustellen ist, dass der Arbeitgeber relativ viel Lohnsteuer einbehält. Ob eine Einzelveranlagung jetzt Vor- oder Nachteile hat,

        hängt nicht davon ab, sondern von dem prozentualen Anteil jedes Ehegatten an den gesamten Einkünften. Je geringer der Unterschied,

        umso geringer ist auch der Nachteil bei einer Einzelveranlagung. Bei gleich hohen Einkünften spielt die Veranlagungsart kaum mehr eine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          der jeweils andere Ehegatte vom Finanzamt direkt angeschrieben wird, dass er auch eine Einzelveranlagerung einreichen soll. Denn durch den Umzug in ein anderes Bundesland ist nun ein anderes Finanzamt für mich zuständig.
          Wenn du deinen Mann nicht informierst, wird er irgendwann angeschrieben, das siehst du richtig. Wenn Ehegatten nicht getrennt leben, macht eine Einzelveranlagung

          nur Sinn, wenn sie insgesamt steuerlich vorteilhafter ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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