Guten Tag,
ich hätte drei allgemeine Fragen zur Einzelveranlagerung bei Ehegatten.
Ich selbst bin verheiratet und im letzten Jahr umgezogen (Kein Getrenntleben). Mein Ehegatte ist am vorherigen Wohnort geblieben. Nun möchte ich gerne (Steuerklasse 5) die Einzelveranlagerung durchführen.
1. Wird mein Ehegatte darüber informiert, wenn ich die Einzelveranlagerung beantrage? Im Netz stand, dass er eine entsprechende Information bekommt.
2. Ich bin erst in der Mitte des letzten Jahres umgezogen. Wie kann ich dies nun in der Wegpauschale angeben? Oder muss für dieses Jahr noch zusammen eingereicht werden?
3. Welche stuerlichen Nachteile könnten durch meine Stuerklasse entstehen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
ich hätte drei allgemeine Fragen zur Einzelveranlagerung bei Ehegatten.
Ich selbst bin verheiratet und im letzten Jahr umgezogen (Kein Getrenntleben). Mein Ehegatte ist am vorherigen Wohnort geblieben. Nun möchte ich gerne (Steuerklasse 5) die Einzelveranlagerung durchführen.
1. Wird mein Ehegatte darüber informiert, wenn ich die Einzelveranlagerung beantrage? Im Netz stand, dass er eine entsprechende Information bekommt.
2. Ich bin erst in der Mitte des letzten Jahres umgezogen. Wie kann ich dies nun in der Wegpauschale angeben? Oder muss für dieses Jahr noch zusammen eingereicht werden?
3. Welche stuerlichen Nachteile könnten durch meine Stuerklasse entstehen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
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