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Steuer - Wie lange rückwirkend abgeben

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    Steuer - Wie lange rückwirkend abgeben

    Guten Tag,

    ich arbeite mit Elster (Browser) und es wird mir angeboten bis inkl 2013 meine Steuer zu machen. Überall kann ich aber nur lesen, dass man maximal 4 Jahre zurück gehen kann.

    Und 2013 wären ja jetzt 7 (oder 6 Jahre wegen Stichtag). Also egtl dürfte ich doch "nur" bis 2015/16? zurückgehen können ?


    MfG
    Michael

    #2
    Wenn kein Grund für eine Pflichtveranlagung besteht und auch kein Antrag auf Verlustfeststellung in Betracht kommt, kannst du erfolgreich nur

    Steuererklärungen für die Jahre ab 2016 einreichen. Für die Jahre davor wird das Finanzamt die Veranlagung wegen Eintritt der Festsetzungsverjährung ablehnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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