Hallo.
Ich hätte da eine Frage zur Anlage Kind. Und zwar geht es um die Kinderbetreuungskosten.
Es geht darum, das mein Freund und ich nicht verheiratet sind. Unter 73 (Gesamtaufwendungen) habe ich jetzt die gesamten Zahlungen von uns für unser Kind eingetragen.
Unter 79 (Aufteilung des Höchstbetrages) haben wir uns geeinigt das mein Freund 100% und ich 0% angeben - da es steuerlich gesehen mehr Sinn macht.
Was muss ich dann unter 78 (Ich habe die Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen) eintragen?
Das Geld geht ja vom gemeinsamen Konto ab und so gesehen haben wir es ja gemeinsam getragen. wir wollen es aber prozentual gesehen nicht zur Hälfte aufteilen.
Daher die Frage, ob ich da die Hälfte der Kita Gebühren eintragen muss oder 0 Euro.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank :-)
Ich hätte da eine Frage zur Anlage Kind. Und zwar geht es um die Kinderbetreuungskosten.
Es geht darum, das mein Freund und ich nicht verheiratet sind. Unter 73 (Gesamtaufwendungen) habe ich jetzt die gesamten Zahlungen von uns für unser Kind eingetragen.
Unter 79 (Aufteilung des Höchstbetrages) haben wir uns geeinigt das mein Freund 100% und ich 0% angeben - da es steuerlich gesehen mehr Sinn macht.
Was muss ich dann unter 78 (Ich habe die Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen) eintragen?
Das Geld geht ja vom gemeinsamen Konto ab und so gesehen haben wir es ja gemeinsam getragen. wir wollen es aber prozentual gesehen nicht zur Hälfte aufteilen.
Daher die Frage, ob ich da die Hälfte der Kita Gebühren eintragen muss oder 0 Euro.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank :-)
Kommentar