Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind Frage 78

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind Frage 78

    Hallo.

    Ich hätte da eine Frage zur Anlage Kind. Und zwar geht es um die Kinderbetreuungskosten.

    Es geht darum, das mein Freund und ich nicht verheiratet sind. Unter 73 (Gesamtaufwendungen) habe ich jetzt die gesamten Zahlungen von uns für unser Kind eingetragen.
    Unter 79 (Aufteilung des Höchstbetrages) haben wir uns geeinigt das mein Freund 100% und ich 0% angeben - da es steuerlich gesehen mehr Sinn macht.
    Was muss ich dann unter 78 (Ich habe die Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen) eintragen?
    Das Geld geht ja vom gemeinsamen Konto ab und so gesehen haben wir es ja gemeinsam getragen. wir wollen es aber prozentual gesehen nicht zur Hälfte aufteilen.
    Daher die Frage, ob ich da die Hälfte der Kita Gebühren eintragen muss oder 0 Euro.
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
    Herzlichen Dank :-)
    Zuletzt geändert von FrauMaus; 05.04.2020, 17:58.

    #2
    Die Zeile 79 betrifft die Aufteilung des Höchstbetrags von 4.000,00 € zwischen den Elternteilen. Wenn ihr wollt, dass sich die Kinderbetreuungskosten

    allein beim Vater des Kindes steuerlich auswirken, wirst du in Zeile 78 bei dir den Wert 0 eintragen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Zeile 79 betrifft die Aufteilung des Höchstbetrags von 4.000,00 € zwischen den Elternteilen. Wenn ihr wollt, dass sich die Kinderbetreuungskosten

      allein beim Vater des Kindes steuerlich auswirken, wirst du in Zeile 78 bei dir den Wert 0 eintragen müssen.
      Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort! :-)

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        ich habe dazu auch eine Frage, denn ich bekomme immer eine Fehlermeldung angezeigt, dass ich Zeile 78 ausfüllen muss.
        Da wir aber gar keine Betreuungskosten hatten, wollte ich auch den Wert 0 angeben da wird mir dann aber angezigt dass nur ein höherer Wert einzutragen ist.
        Was kann ich nun tun?
        Herzlichen Dank

        Kommentar


          #5
          Da wir aber gar keine Betreuungskosten hatten,
          muss der gesamte Abschnitt leer bleiben, es dürfen auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht werden, ebenso keine 0-Einträge
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            muss der gesamte Abschnitt leer bleiben, es dürfen auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht werden, ebenso keine 0-Einträge
            Ah perfekt - vielen Dank!

            Kommentar

            Lädt...
            X