Es geht um folgenden Fall:
Ein Ehepaar mit Steuerklasse 3 und 5, die Person mit der Steuerklasse 3 war das ganze Jahr berufstätig, die andere Person mit Steuerklasse 5 nur sechs Monate im betreffenden Kalenderjahr, die anderen sechs Monate Bezug von Alg 2.
Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, bei Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abzugeben, wenn beide im betreffenden Kalenderjahr Lohn bezogen haben.
Es geht um Kalenderjahr 2017 und es wurde bis jetzt keine Steuererklärung dazu abgegeben. Auch kam bis jetzt nie ein Schreiben vom Finanzamt.
Wie kann das sein? Bekommt man wirklich keine Erinnerung bzw. Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung abzugeben?
Ein Ehepaar mit Steuerklasse 3 und 5, die Person mit der Steuerklasse 3 war das ganze Jahr berufstätig, die andere Person mit Steuerklasse 5 nur sechs Monate im betreffenden Kalenderjahr, die anderen sechs Monate Bezug von Alg 2.
Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, bei Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abzugeben, wenn beide im betreffenden Kalenderjahr Lohn bezogen haben.
Es geht um Kalenderjahr 2017 und es wurde bis jetzt keine Steuererklärung dazu abgegeben. Auch kam bis jetzt nie ein Schreiben vom Finanzamt.
Wie kann das sein? Bekommt man wirklich keine Erinnerung bzw. Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung abzugeben?
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