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EÜR - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

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    EÜR - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Guten Tag,

    kann jemand mir vielleicht helfen. Ich mache zum 2. Mal EÜR aber dieses Mal gibt's das o.g. als Pflicht Angaben. Ich verstehe aber nicht so richtig was das bedeutet. Ich habe ein kleines Theater, das vom Theaterkartenverkauf finanziert wird, aber auch von meinem eigenen Geld. Letztes Jahr haben wir minus gemacht. Das Geld was fehlt, kommt aus meinem eigenen Geld. Also ich verstehe nicht was ich da eingeben muss. Hilfe!! Vielen Dank im Voraus. Mfg.

    #2
    Dein eigenes Geld kannst du jedenfalls als Einlage angeben, bei den Entnahmen trägst du beim Text Keine und als Wert 0,00 ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen, herzlichen Dank Charlie!! Hat alles super geklappt. You made my day :-) Viele Grüße

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