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Steuererklaerung nach Auswanderung

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    Steuererklaerung nach Auswanderung

    Hallo zusammen,

    Ich habe vom 01.01.19 bis zum 20.09.19 in Deutschland gearbeitet und bin Ende September 2019 in die USA ausgewandert. Ich habe in 2019 keinerlei Einkommen in den USA erzielt, und weder in Deutschland noch in den USA jegliche Art von Arbeitslosenunterstuetzung erhalten.

    Fuer meine Einkommensteuererklaerung 2019:

    Reicht Anlage WA-ESt um zu dokumentieren dass ich nur 9 Monate in Deutschland steuerpflichtig war und keine Einkuenfte im Ausland hatte? Ich finde nichts in Anlage N wo ich spezifizieren kann von wann bis wann ich in Deutschland gearbeitet habe und nicht das komplette Jahr.

    Vielen Dank und freundliche Gruesse





    #2
    Reicht Anlage WA-ESt um zu dokumentieren dass ich nur 9 Monate in Deutschland steuerpflichtig war und keine Einkuenfte im Ausland hatte?
    Naja, ganz wird das möglicherweise nicht ausreichen! Hilfreich wäre zusätzlich eine Bescheinigung außerhalb EU / EWR deiner Steuerbehörde in den USA,

    dass du dort keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Naja, ganz wird das möglicherweise nicht ausreichen! Hilfreich wäre zusätzlich eine Bescheinigung außerhalb EU / EWR deiner Steuerbehörde in den USA,

      dass du dort keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt hast.
      Ich hatte bis vor einem Monat weder eine Arbeitserlaubnis, noch eine Sozialversicherungsnummer. Insofern wuesste ich nicht was fuer Bescheinigungen ich hier einholen koennte.

      Reicht es fuer das erste Absenden der Steuereklaerung? Oder gibt es noch andere Anlagen in denen ich dokumentieren kann (muss) dass ich 9 Monate und keine 12 in Deutschland gearbeitet habe?

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        #4
        Oder gibt es noch andere Anlagen in denen ich dokumentieren kann (muss) dass ich 9 Monate und keine 12 in Deutschland gearbeitet habe?
        Das erklärst du doch bereits in Zeile 4 der Anlage WA-ESt, mehr musst du dazu nicht angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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