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  • alsc81
    antwortet
    Alles klar, vielen Dank.

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  • Charlie24
    antwortet
    Den Betrag musst du nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Der nach § 40 EStG pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer

    bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer ... außer Ansatz.

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  • alsc81
    antwortet
    ja, genau. Danke.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du meinst die Nummer 35 deiner Lohnsteuerbescheinigung?

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  • alsc81
    hat ein Thema erstellt Zeile 35.

    Zeile 35

    In der Zeile 35 steht "Auslösg. pauschverst. durch AG". Wo soll ich den Betrag eintragen?
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