AW: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Das entspricht dem geltenden Recht. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das Thema nichts zu tun.
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Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Hallo zusammen,
der „Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ist doch davon abhängig ob man einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag erhält oder nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung bezuschusst unsere Krankenkassenbeiträge und so zahle auch ich nur die Hälfte (=7,3% + ZB) macht 1602 €.
Damit beträgt hier der „Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen“ 1900 €.
Bei meiner Betriebsrente hingegen trage ich wie alle anderen Betriebsrentner allein* den KV-Beitrag (=14,6% +ZB) macht 1821 € in voller Höhe, also ohne Zuschuss. (*nach einem SPD Gesetz von 2004)
Damit beträgt hier der „Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen“ 2800 €.
Obwohl also mein nicht bezuschusster KV-Beitrag der höhere ist, wurde in meinem Steuerbescheid nur ein Höchstbetrag von 1900 € berücksichtigt.
Im Steuerformular Zeile 11 / 307 kann man nur einmal einen Eintrag vornehmen (1 =Ja man erhält einen Zuschuss, 2 = Nein man erhält keinen Zuschuss) eine Differenzierung ist hier nicht möglich.
Nach Rückfragen beim FA erhielt ich die Auskunft, dass ich durch den Zuschuss den ich von der DRV erhalte in die Gruppe der bezuschussten Personen falle und damit die selbst alleine getragenen KV-Beiträge bei der Betriebsrente nicht mit einem anderen Höchstbetrag berücksichtigt werden.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es vielleicht sogar ein Urteil?
Danke und Gruß WalterStichworte: -
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