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EÜR - Nebenberuflicher Lehrer auf Honorarbasis (Umsatzsteuerbefreit)

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    EÜR - Nebenberuflicher Lehrer auf Honorarbasis (Umsatzsteuerbefreit)

    Hallo, ihr Lieben!

    Ich war letztes Jahr für einige Monate auf Honorarbasis bei einer Sprachschule tätig, weswegen ich nun vor meiner ersten Steuererklärung stehe. Hier muss ich nun auch Anlage EÜR ausfüllen.
    Ich habe meine Einnahmen unter 15 eingetragen. Bitte korrigiert mich, wenn ich schon an dieser Stelle einen Fehler gemacht haben sollte.
    Nun habe ich bei der Prüfung jedoch eine Meldung erhalten, dass ich auch Betriebsausgaben eintragen müsste. Da ich volleingeschriebener Student bin und der Job nur eine Nebentätigkeit mit nichtmal 10 Stunden pro Woche war, habe ich keine wirklichen Ausgaben, die ich da vermerken könnte. Würde in meinem Fall auch die Pauschale greifen oder ist diese tatsächlich nur für "richtige" Freiberufler?

    Liebe Grüße und schöne Ostern

    #2
    Bei nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit können pauschal 25 % der Betriebseinnahmen, maximal 614 Euro jährlich, statt der tatsächlich

    angefallenen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Einzutragen in Zeile 23 der EÜR 2019
    .
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      ich habe gerade das selbe Problem und werde leider auch aus deiner Antwort immer noch nicht ganz schlau. Soll/muss man dann diese Pauschale dort eintragen obwohl man keine Ausgaben hatte?

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        Soll/muss man dann diese Pauschale dort eintragen obwohl man keine Ausgaben hatte?
        Man darf das und man soll das auch so machen, wenn man keine höheren Betriebsausgaben hatte. Sonst zahlt man mehr Steuern, als sein muss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man darf das und man soll das auch so machen, wenn man keine höheren Betriebsausgaben hatte. Sonst zahlt man mehr Steuern, als sein muss.
          wenn man keine höheren hatte, aber wenn man keine hatte?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            wenn man keine höheren hatte, aber wenn man keine hatte?
            Das ist nicht vorgesehen und widerspricht auch der Lebenserfahrung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Sonst zahlt man mehr Steuern, als sein muss.
              Also ich dachte eigentlich, dass ich gar keine Steuern zahlen muss, da ich nicht über den Grundfreibetrag komme und als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer zahle?

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                #8
                Also ich dachte eigentlich, dass ich gar keine Steuern zahlen muss, da ich nicht über den Grundfreibetrag komme und als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer zahle?
                Das mag schon sein, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem geht man bei einer nebenberuflichen Tätigkeit üblicherweise davon aus,

                dass es noch eine Haupttätigkeit gibt, aus der steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Bei Studierenden mag das anders sein, aber das ist nicht der Regelfall.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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