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Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung?

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    Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung?

    hallo,

    ich muss mal noch was klären.
    Ich dachte ich hätte ein KleinUnternehmer nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Dennoch lese ich grad sogar auf der EÜR Zeile "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)" und immer häufiger Umsatzstuer in verbindung mit der Kleinunternehmenrregelung. Ich denke brauche Aufkläruung:-/

    Bin Kleinunternehmer seit ca 10 Jahren, habe immer Einnahmen unter 17 500. Keine Einnahmen und Ausgaben von/in Ausland.
    Muss ich denn jetzt Umsatzseuererklärung ausfüllen? Und warum? wenn ja - nur die Zeilen 33. und 34. ? Bis jetzt hatte ich vom FA nix gehört. Ich lese dass FA die Umsatzseuererklärung braucht , um zu sehen ob meine Umsätze in den jahren unter oder über 17 500€ sind. Aber das ist ja sowieso aus der EÜR ersichtlich, die Einnahmen sind ja der Umsatz...

    danke für eure Hilfe erneut

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung?

    Zitat von cska133 Beitrag anzeigen

    Bin Kleinunternehmer seit ca 10 Jahren, habe immer Einnahmen unter 17 500. Keine Einnahmen und Ausgaben von/in Ausland.
    Muss ich denn jetzt Umsatzseuererklärung ausfüllen?
    danke für eure Hilfe erneut
    Wenn das Finanzamt bisher keine Umsatzsteuererklärung von Ihnen wollte ist dies sicherlich auch weiterhin ok. Ansonsten wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden.

    Unabhängig davon tragen Sie in der Anlage EÜR Ihre Betriebseinnahmen unter der Zeile für Kleinunternehmer ein, da ansonsten bei der Plausibilitätsprüfung der EÜR Fehlerhinweise erzeugt werden könnten, die eine Datenübermittlung für die EÜR verhindern.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung?

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Wenn das Finanzamt bisher keine Umsatzsteuererklärung von Ihnen wollte ist dies sicherlich auch weiterhin ok. Ansonsten wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden.
      Das wird in den Bundesländern durchaus unterschiedlich gehandhabt. Die Finanzämter in Bayern, mit denen ich bisher zu tun hatte, wollten keine, wenn ein Kleinunternehmer nur im Inland Umsätze erzielt.

      Denen haben die Angaben in der EÜR bzw. der Bilanz als Nachweis ausgereicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung?

        bin ja in Bayern. Na gut, dann bleibe ich nur bei der Anlage EÜR und ohne Umsatzsteuererklärung.
        Vielen Dank wieder

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