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Steuerberechnung 2018

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    Steuerberechnung 2018

    Könnte mir jemand erklären warum in 2018 eine Steuernachzahlung heraus kommt und die vergangenen Jahre bekamen wir immer etwas zurück. Wir nutzen die Kombi 3+5. Meine Frau hat den höheren Verdienst. Ich hatte in 2017 nur vier Monate in Teilzeit gearbeitet und Minijobs gehabt, da kam eine Erstattung heraus. Nun in 2018 arbeitete ich acht Monate in Teilzeit den Rest des Jahres erhielt ich Alg 1. Freibeträge und alle anderen Pauschbeträge sind bei meiner Frau enthalten wurden auch alle berücksichtigt. Nur diesmal kommt eine Nachzahlung heraus, dieses verstehe ich nicht. Bei der Überprüfung der Steuerberechnung habe ich festgestellt das die Steuerbelastung in 2017 bei 5,18 % lag und nun in 2018 liegt sie bei 8,90%. Kann mir jemand den Unterschied erklären.

    Gruß Trucker24
    Zuletzt geändert von Trucker24; 27.07.2019, 12:40.

    #2
    AW: Steuerberechnung 2018

    Zitat von Trucker24 Beitrag anzeigen
    Könnte mir jemand erklären warum in 2018 eine Steuernachzahlung heraus kommt und die vergangenen Jahre bekamen wir immer etwas zurück. Wir nutzen die Kombi 3+5. Meine Frau hat den höheren Verdienst. Ich hatte in 2017 nur vier Monate in Teilzeit gearbeitet und Minijobs gehabt, da kam eine Erstattung heraus. Nun in 2018 arbeitete ich acht Monate in Teilzeit den Rest des Jahres erhielt ich Alg 1. Freibeträge und alle anderen Pauschbeträge sind bei meiner Frau enthalten wurden auch alle berücksichtigt. Nur diesmal kommt eine Nachzahlung heraus, dieses verstehe ich nicht. Bei der Überprüfung der Steuerberechnung habe ich festgestellt das die Steuerbelastung in 2017 bei 5,18 % lag und nun in 2018 liegt sie bei 8,90%. Kann mir jemand den Unterschied erklären.

    Gruß Trucker24
    ALG 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das bedeutet der Steuersatz wird höher.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerberechnung 2018

      Danke Dir stiller für die schnelle Antwort, bedeutet also da ich in den Vorjahren kein Alg 1 Bezug hatte kam immer eine Erstattung heraus. Nun in 2018 nicht also die Steuerberechnung scheint zu stimmen. Erklärung kann abgeschickt werden?

      Gruß der Trucker24

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        #4
        AW: Steuerberechnung 2018

        Nein, so einfach ist es nicht. Es haben sich einfach die Verhältnisse von 2017 auf 2018 geändert. Deine Frau hat relativ wenig Steuern bezahlt, während bei Dir in Klasse 5 eine hohe Steuer von einem niedrigen Lohn einbehalten wurde.

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          #5
          AW: Steuerberechnung 2018

          Hallo zurück, also sehe ich das richtig? Es hat mit dem Alg 1 und der ungünstigen Steuerklassen Kombi zu tun? Wäre es ratsam gewesen bei Alg 1 Bezug beide in die 4 zu gehen?

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            #6
            AW: Steuerberechnung 2018

            Egal. Wenn Du die Steuererklärung abgibst gleicht sich alles aus.

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              #7
              AW: Steuerberechnung 2018

              Bedeutet das dann, vielleicht doch keine Nachzahlung?

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                #8
                AW: Steuerberechnung 2018

                Zitat von Trucker24 Beitrag anzeigen
                Bedeutet das dann, vielleicht doch keine Nachzahlung?
                Hallo,

                NEIN

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung 2018

                  Zitat von Trucker24 Beitrag anzeigen
                  Bedeutet das dann, vielleicht doch keine Nachzahlung?
                  Geh einfach davon aus, dass die Steuerberechnung stimmt und es zu einer Nachzahlung kommt. Das ist beim Bezug von Lohnersatzleistungen ganz normal.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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