Hallo zusammen,
mein Anliegen sieht wie folgt aus:
- ich habe im Sommer 2014 eine Ausbildung begonnen und diese Jan. 2017 erfolgreich beendet
- neben der Ausbildung hatte ich von Jan 2016 bis Sommer 2017 ein Abendgymnasium besucht um mein Abitur nachzuholen (bisher nur Fachabi gehabt)
Ich hatte 2016 für das Abendgymnasium ein Laptop gekauft. Da mir dieses Anfang 2017 geklaut wurde habe ich kurze Zeit später erneut eins gekauft (zwecks Abendgymnasium). -> Abschreibung jeweils von 3 Jahren
Ich hatte für die Steuererklärung 2017 beide Laptops als Fortbildungskosten eingetragen und abgesetzt. Diesen wurden vom Finanzamt akzeptiert. Allerdings für das Jahr 2018 nicht mehr. Laut Steuerbescheid: "Aufwendungen für Allgemeinbildung (Abendschule Abitur) sind als privat veranlasste Aufwendungen nicht abzugsfähig."
*Der Grund für das Abendgymnasium war eigentlich um meine Aufstiegschancen innerhalb des Betriebs zu verbessern oder die Überlegung für ein Studium hatte.
Nun meine Fragen:
1. Darf das Finanzamt es 2017 akzeptieren und im nächsten Jahr nicht mehr?
2. Falls ja, werde ich ein Einspruch einlegen. Muss ich dann hierfür nur die belege für die Fortbildungskosten einreichen oder alle dokumente und Belege für die Steuererklärung?
3. Dürften die Gründe (s. oben *) für ein Einspruch für das Finanzamt genügen?
DANKE EUCH IM VORAUS!
mein Anliegen sieht wie folgt aus:
- ich habe im Sommer 2014 eine Ausbildung begonnen und diese Jan. 2017 erfolgreich beendet
- neben der Ausbildung hatte ich von Jan 2016 bis Sommer 2017 ein Abendgymnasium besucht um mein Abitur nachzuholen (bisher nur Fachabi gehabt)
Ich hatte 2016 für das Abendgymnasium ein Laptop gekauft. Da mir dieses Anfang 2017 geklaut wurde habe ich kurze Zeit später erneut eins gekauft (zwecks Abendgymnasium). -> Abschreibung jeweils von 3 Jahren
Ich hatte für die Steuererklärung 2017 beide Laptops als Fortbildungskosten eingetragen und abgesetzt. Diesen wurden vom Finanzamt akzeptiert. Allerdings für das Jahr 2018 nicht mehr. Laut Steuerbescheid: "Aufwendungen für Allgemeinbildung (Abendschule Abitur) sind als privat veranlasste Aufwendungen nicht abzugsfähig."
*Der Grund für das Abendgymnasium war eigentlich um meine Aufstiegschancen innerhalb des Betriebs zu verbessern oder die Überlegung für ein Studium hatte.
Nun meine Fragen:
1. Darf das Finanzamt es 2017 akzeptieren und im nächsten Jahr nicht mehr?
2. Falls ja, werde ich ein Einspruch einlegen. Muss ich dann hierfür nur die belege für die Fortbildungskosten einreichen oder alle dokumente und Belege für die Steuererklärung?
3. Dürften die Gründe (s. oben *) für ein Einspruch für das Finanzamt genügen?
DANKE EUCH IM VORAUS!
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