Entlastungbetrag für Alleinerziehende

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  • EJFF-87T8-SAPX
    Neuer Benutzer
    • 20.04.2020
    • 2

    #1

    Entlastungbetrag für Alleinerziehende

    Warum berechnet mir elster-formular 2019 nicht mehr den vollen entlastungsbetrag für alleinerziehende von 1908 € wie bisher? meine tochter ist 18, ich habe aber durchgängig kindergeld erhalten und sie war durchgängig bei mir gemeldet. Berücksichtigt werden nur noch 908 €.
    Danke im Voraus
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    volljährige Person im Haushalt?
    Anlage Kind falsch ausgefüllt?
    Obwohl 908,- nie stimmen kann.
    Bei anteiligen Monaten X sind es 159.-/Monat x X

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 20.04.2020, 14:48.
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45948

      #3
      Hast du Angaben zum Berücksichtigungsgrund für ein volljähriges Kind in Zeile 16 ff der Anlage Kind gemacht?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • EJFF-87T8-SAPX
        Neuer Benutzer
        • 20.04.2020
        • 2

        #4
        Danke für die Antworten. Ja, ich habe denselben Grund genannt, wie der Familienkasse gegenüber: meine Tochter hat bisher trotz Bewerbung keinen Studienplatz erhalten. Ab Oktober wird sie studieren.
        Mein Exmann und ich haben 2 Kinder. Bislang haben wir beide einen vollen Entlastungsbetrag erhalten. Seit 1.1.2019 bekomme ich nur noch einen halben ( 954 € anstelle von 1908 €) und in den digitalen Gehaltsnachweisen ist auch nur ein halber Freibetrag berücksichtigt. Kann es sein, dass mein Exmann diese Veränderung bewirkt hat, indem er 2 Freibeträge beantragt hat?

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          für das volljährige Kind musst du den halben Kinderfreibetrag beim FA beantragen
          2x die Hälfte, dann hast du wieder 1
          Logischerweise fehlt das volljährige Kind auch auf den Gehaltsnachweisen.
          Durch die Anlage Kind(volljährig) woird das aber bei der Steuererklärung berücksichtigt

          Gruß FIGUL

          Gruß FIGUL

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