Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerbescheid für 2019 ohne Gesonderte Festellung nach §10a Abs. 4 EStG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerbescheid für 2019 ohne Gesonderte Festellung nach §10a Abs. 4 EStG

    Ich habe heute den Lohnsteuerbescheid erhalten. Mir ist aufgefallen, dass das 1.Mal seit vielen Jahren nicht auf der ersten Seite die Gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EStG (bei mir:Riester) steht. Ich kann sie nirgends finden. Ich meine aber aber unter elster.de diese unter Zusätzliche Angaben zur Steuerklärung angegeben habe. Wie kann ich das überprüfen? Wäre ja nachteilig, wenn ich das nicht angeben würde.
    Danke im Voraus.

    #2
    War auch die Anlage AV beigefügt? Übernimm mal die Daten in eine neue Erklärung oder schau im Übertragungsprotokoll nach.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Einkommensteuerbescheid !

      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Danke für den einzig sinnvollen bzw. weiterführenden Beitrag Ihrerseits zu meiner Frage,Charlie24.

        In der Anlage AV habe ich die Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018 ausgefüllt.

        Bei dem Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist auch die Zeile 7 "Geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Beiträge und Tilgungsleistungen ohne Nachzahlungen für Vorjahre), für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A" ausgefüllt. Aber eine Anbieternummer, Zertifizierungsnummer oder Vertragsnummer, wie sonst üblicherweise anzugeben, wurde gar nicht nachgefragt. Ist das so richtig?

        Kommentar


          #5
          Hallo uran235,

          das ist so korrekt, was sagt denn deine Steuerberechnung ?
          Es kann durchaus sein, dass die Zulage günstiger ist und deshalb der Sonderausgabenabzug nicht aufgeführt wird, schau mal die Jahre zuvor an, da wurde doch dann die Zulage noch mit draufgeschlagen, denn beides gibt es nicht.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von uran235 Beitrag anzeigen
            Danke für den einzig sinnvollen bzw. weiterführenden Beitrag Ihrerseits zu meiner Frage,
            Wohl eher nicht. Hier gibt es genug Mitleser, die sich aus den Antworten Sinnvolles heraussaugen. Und einen Lohnsteuerbescheid gibt es nun einmal nicht, also erlaube bitte, dass man Dich darauf hinweist die Brille aufzusetzen und nicht Mitleser zu verwirren.

            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Leider kann ich das nicht so stehen lassen. Weiter war mein Eindruck, dass ich schon verstanden wurde,trotz des falsch benutzen Wortes meinerseits.
              Eine Antwort hatte einfach keinerlei Bezug zu meiner Fragestellung. Solche Besserwisserei machen keine zufriedenen Leute (wie hauen und schreien auch; haben Psychologen jetzt ganz neu entdeckt) Aber gut. Wem das kurzfristig glücklich macht, bin ich es ja auch und freue mich. Ich nehme den unnötigen Kommentar an und freue mich dazugelernt zu haben. Dennoch hat der Hinweis kein bisschen weitergeholfen. Danke an holzgoe und Charlie

              Mitleid bekommt ihr dennoch nicht von [email]mir@Picard777 und @Beamtenschweiß. Ist ja schließlich euer Leben und es liegt in euer Hand es besser zu gestalten:-)

              Zuletzt geändert von uran235; 24.04.2020, 10:36.

              Kommentar


                #8
                Dir vielleicht, aber vielleicht Anderen. Das war es doch wert, oder ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X