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Pflegepauschbetrag - was ist wirklich als Nachweis erforderlich ?

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    Pflegepauschbetrag - was ist wirklich als Nachweis erforderlich ?

    Hallo.

    Wer viel googelt, findet auch viel. Leider oft auch zu viel, wie zum Thema Pflegepauschbetrag. Ich will die Treffer gar nicht alle aufzählen, nur das wichtigste gegenüberstellen. Meine Mutter hat zwar den Pflegegrad 4, aber nicht das Merkzeichen H, sondern lediglich G im Behindertenausweis stehen. Nun stand auf einigen Webseiten das kleine aber feine Wort ODER und das auch noch dick gedruckt. Damit bin ich erst einmal abgegangen und war schon froh, den Pauschbetrag eingeben zu können.

    Doch ich musste ja unbedingt noch weitere Seiten öffnen. Auf einer stand dann, dass das FA den Pauschbetrag nur dann genehmigt, wenn man den Nachweis des Pflegegrades UND eine Kopie des Behindertenausweises beifügt. Bedeutet das letztendlich, dass aus dem ODER ein UND wird, also beide Gegebenheiten vorliegen müssen, um den Pauschbetrag von 924 € genehmigt zu bekommen?

    Gruß, Jürgen

    #2
    AW: Pflegepauschbetrag - was ist wirklich als Nachweis erforderlich ?

    Zitat von Jürgen33 Beitrag anzeigen
    Hallo.

    Wer viel googelt, findet auch viel. Leider oft auch zu viel, wie zum Thema Pflegepauschbetrag. Ich will die Treffer gar nicht alle aufzählen, nur das wichtigste gegenüberstellen. Meine Mutter hat zwar den Pflegegrad 4, aber nicht das Merkzeichen H, sondern lediglich G im Behindertenausweis stehen. Nun stand auf einigen Webseiten das kleine aber feine Wort ODER und das auch noch dick gedruckt. Damit bin ich erst einmal abgegangen und war schon froh, den Pauschbetrag eingeben zu können.

    Doch ich musste ja unbedingt noch weitere Seiten öffnen. Auf einer stand dann, dass das FA den Pauschbetrag nur dann genehmigt, wenn man den Nachweis des Pflegegrades UND eine Kopie des Behindertenausweises beifügt. Bedeutet das letztendlich, dass aus dem ODER ein UND wird, also beide Gegebenheiten vorliegen müssen, um den Pauschbetrag von 924 € genehmigt zu bekommen?

    Gruß, Jürgen
    Hallo,

    Aus persönlicher Erfahrung:
    Ich habe den Pflegegrad vorgelegt und der Pauschbetrag wurde anerkannt.
    Es steht auch in der Eingabehilfe -oder-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Pflegepauschbetrag - was ist wirklich als Nachweis erforderlich ?

      Hallo.

      Danke für die fixe Antwort. Ich werd`s dann auch mal so machen. Ob der Finanzbeamte den Behindertenausweis auch noch sehen möchte, wird man sehen.

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Pflegepauschbetrag - was ist wirklich als Nachweis erforderlich ?

        Zitat von Jürgen33 Beitrag anzeigen
        Hallo.

        Danke für die fixe Antwort. Ich werd`s dann auch mal so machen. Ob der Finanzbeamte den Behindertenausweis auch noch sehen möchte, wird man sehen.

        Gruß
        Die amtliche Anleitung hierzu ist doch eindeutig:

        Weisen Sie bitte die Pflegebedürftigkeit durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" oder durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5) nach.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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