Hallo.
Wer viel googelt, findet auch viel. Leider oft auch zu viel, wie zum Thema Pflegepauschbetrag. Ich will die Treffer gar nicht alle aufzählen, nur das wichtigste gegenüberstellen. Meine Mutter hat zwar den Pflegegrad 4, aber nicht das Merkzeichen H, sondern lediglich G im Behindertenausweis stehen. Nun stand auf einigen Webseiten das kleine aber feine Wort ODER und das auch noch dick gedruckt. Damit bin ich erst einmal abgegangen und war schon froh, den Pauschbetrag eingeben zu können.
Doch ich musste ja unbedingt noch weitere Seiten öffnen. Auf einer stand dann, dass das FA den Pauschbetrag nur dann genehmigt, wenn man den Nachweis des Pflegegrades UND eine Kopie des Behindertenausweises beifügt. Bedeutet das letztendlich, dass aus dem ODER ein UND wird, also beide Gegebenheiten vorliegen müssen, um den Pauschbetrag von 924 € genehmigt zu bekommen?
Gruß, Jürgen
Wer viel googelt, findet auch viel. Leider oft auch zu viel, wie zum Thema Pflegepauschbetrag. Ich will die Treffer gar nicht alle aufzählen, nur das wichtigste gegenüberstellen. Meine Mutter hat zwar den Pflegegrad 4, aber nicht das Merkzeichen H, sondern lediglich G im Behindertenausweis stehen. Nun stand auf einigen Webseiten das kleine aber feine Wort ODER und das auch noch dick gedruckt. Damit bin ich erst einmal abgegangen und war schon froh, den Pauschbetrag eingeben zu können.
Doch ich musste ja unbedingt noch weitere Seiten öffnen. Auf einer stand dann, dass das FA den Pauschbetrag nur dann genehmigt, wenn man den Nachweis des Pflegegrades UND eine Kopie des Behindertenausweises beifügt. Bedeutet das letztendlich, dass aus dem ODER ein UND wird, also beide Gegebenheiten vorliegen müssen, um den Pauschbetrag von 924 € genehmigt zu bekommen?
Gruß, Jürgen
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