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Steuerpflichtige Person = Ehemann?

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    Steuerpflichtige Person = Ehemann?

    Hallo zusammen,
    ich mache erstmalig als Verheiratete die Steuererklärung. Nun bin ich etwas verwirrt. Sicherlich kann mir jemand helfen...
    Auf Elster-Online habe ich (weiblich) bisher meine Steuererklärungen als Ledige gemacht. Nun bin ich dabei für das Jahr unserer Eheschließung die Einkommensteuererklärung zu machen. Ich habe meine Daten als Steuerpflichtige übernommen. Nun ist mir aufgefallen, dass die steuerpflichtige Person (A) der Ehemann sein soll. Ist das zwingend oder wie habe ich das zu verstehen? In dem Fall müsste ich alle meine Daten löschen und an anderer Stelle neu einpflegen.

    Freue mich auf eure Hilfe.

    Dank & Gruß
    FRA-DUS

    #2
    Ist das zwingend oder wie habe ich das zu verstehen?
    Das ist bisher zwingend! Bei einer Zusammenveranlagung muss der Ehemann an erster Stelle eingetragen werden. Das wird zwar seit Jahren

    diskutiert, bisher gibt es aber keine Lösung, die von der EDV der Finanzämter automatisch erkannt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist bisher zwingend! Bei einer Zusammenveranlagung muss der Ehemann an erster Stelle eingetragen werden. Das wird zwar seit Jahren

      diskutiert, bisher gibt es aber keine Lösung, die von der EDV der Finanzämter automatisch erkannt wird.
      https://jungefreiheit.de/wirtschaft/...eutral-machen/, bald soll es gehen....
      Gruss (S)stiller
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      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        bald soll es gehen....
        Warten wir mal ab! Nachgedacht wird darüber bekanntlich schon einige Jahre. Mit Person A und Person B allein ist es ja nicht getan.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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