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2 Arbeitgeber, Werbungskosten wie eintragen?

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    2 Arbeitgeber, Werbungskosten wie eintragen?

    Hallo,
    ich mache gerade die Steuererklärung...natürlich und bin etwas mit Elster verwirrt.

    Ich hatte im vergangenen Jahr 2 Arbeitgeber, habe auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen. Soweit so klar.
    Jedoch ist Elster entweder unglücklich in der Formulierung oder ich bin einfach nur verwirrt.
    Wenn ich jetzt bei den Werbungskosten die Entfernungspauschalen eingebe, kann ich das nur mit einer Tätigkeitsstätte.

    Und dann, wenn ich das entsprechend den unterschiedlichen Arbeitgebern angebe steht da
    1. Tätigkeitsstätte 1. Eintrag
    1. Tätigkeitsstätte 2. Eintrag

    Ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt, anhand der sowieso vom Arbeitgeber übermittelten Daten weiß, dass ich zwei unterschiedliche Arbeitgeber hatte,
    Jedoch verwirrt mich arg die Bezeichnung.

    Auch sehe ich nirgendwo, dass ich eine weitere Anlage N für den zweiten Arbeitgeber hinzufügen kann.

    Oder stimmt das so von der Bezeichnung weil...jeder Arbeitgeber hat nur eine...also die Erste Tätigkeitsstätte?

    Ich bin etwas konfus und bitte daher um Aufklärung...falls möglich...bitte mit Screens...manchmal bin ich..trotz recht guter Beschreibung...einfach blind

    Danke im Voraus.


    #2
    Der Begriff 1. Tätigkeitsstätte kommt aus dem Steuerrecht. Du hattest 2019 eben zwei 1. Tätigkeitsstätten.

    Man kann keine zweite Anlage N hinzufügen, aber bei einer Anlage N mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

    Screenshots machen nur Sinn, wenn genau bekannt ist, ob du in Mein ELSTER unterwegs bist. Elster heißt elektronische Steuererklärung, sonst nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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