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Pflichtveranlagung Einkommensteuer/Abgabe Steuererklärungen

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    Pflichtveranlagung Einkommensteuer/Abgabe Steuererklärungen

    Hallo,

    ich habe ein 'grosses Problem'. Mein Mann hat Steuererklasse 3 und ich die Steuerklasse 5. Wir haben seid der Geburt unseres 1. Kindes 2008 keine Steuererklärung mehr abgegeben. Nun sind wir aufgefordert wurden 2015-2018 einzureichen. Sollen/Müssen wir nun auch die anderen Jahre abgeben? Noch folgende Daten: 2008 1.Kind mit Bezug Elterngeld, 2011 Geburt 2. Kind mit Bezug Elterngeld. In der Zeit von 2008-2016 habe ich als Minijob mit Pauschalversteuerung (2%) gearbeitet. Ab 2016 auf Steuerklasse 5.

    Lieben Dank für Eure Hilfe

    #2
    Hallo,

    deine Frage hat zwar nicht das Geringste mit Elster zu tun
    aber gib die geforderten Erklärungen ab und vergiß nicht 2019

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      In der Zeit von 2008-2016 habe ich als Minijob mit Pauschalversteuerung (2%) gearbeitet. Ab 2016 auf Steuerklasse 5.
      Für 2015 besteht zwar eventuell keine gesetzliche Erklärungspflicht, nachdem euch aber das Finanzamt auch für 2015 aufgefordert hat,

      kommt ihr da nicht aus. Der pauschal versteuerte Minijob muss nicht erklärt werden. Ansonsten macht es Sinn, mit dem Jahr 2015 zu

      beginnen und die Datenübernahme aus dem Vorjahr zu nutzen. Der Bescheinigungsabruf wäre auch sinnvoll, steht aber für 2015 nicht

      mehr zur Verfügung. Was 2019 angeht, habt ihr noch Zeit bis zum 31.07.2020.

      Ob das Problem wirklich groß ist, hängt davon ab, ob es zu größeren Nachzahlungen und dann auch zu Nachzahlungszinsen kommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        2008 und 2011 sind verjährt, es sei denn euch wäre Steuerhinterziehung vorzuwerfen. Auf den Gedanken kann man durchaus kommen, das ist aber Sache des Finanzamts.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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