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Ferienwohnung Schweiz / ESt 1 B / Doppelbesteuerungsabkommen

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    Ferienwohnung Schweiz / ESt 1 B / Doppelbesteuerungsabkommen

    Guten Tag zusammen,

    seit Sommer 2019 besitze ich gemeinsam mit meinen Geschwistern eine (Ferien-)Wohnung in der Schweiz. Hier haben wir einige Mieteinnahmen in 2019 generiert.
    Aus der Schweiz haben wir nun die Aufforderung zur Steuererklärung bekommen. Die wichtigste Frage für uns ist nun, ob ich die Steuer zuerst in Deutschland per Est1B erklären muss oder erst in der Schweiz. Oder nur in Deutschland oder nur der Schweiz?

    Vielen lieben Dank
    Mariella


    #2
    Hallo Mariella,
    ist das nicht in dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geregelt, wie das abläuft?
    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

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      #3
      Die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe und Erklärung des Sachverhalts besteht in beiden Ländern. Vermutlich sind die Einkünfte in beiden Ländern steuerpflichtig, die Schweizer Steuer wird aber über die Anlage AUS auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

      Was Du noch berücksichtigen musst, ist, dass Ihr Geschwister eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung einreichen müsst. Der dort ermittelte Überschuss wird dann auf die Geschwister aufgeteilt und dieser Anteil ist dann in der Einkomensteuererklärung zu erklären.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Vermutlich sind die Einkünfte in beiden Ländern steuerpflichtig
        Ob das wirklich so ist, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Das würde ich schon vorab klären, bevor ich in Deutschland eine ESt 1 B einreiche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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