Heizkostenabrechnung

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  • Agmi04
    Neuer Benutzer
    • 18.04.2014
    • 11

    #1

    Heizkostenabrechnung

    Hallo!

    Im Jahr 2019 erhielt ich ein Schreiben der örtlichen Stadtwerke bezüglich einer Heizkostenabrechnung meines verstorbenen Vaters, welche ich begleichen musste. Darf ich diese Heizkostenabrechnung steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo trage ich so etwas ein?

    Vielen Dank im Voraus.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Warum sollte man Heizkosten steuerlich absetzen können? Das sind Kosten der privaten Lebensführung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Agmi04
      Neuer Benutzer
      • 18.04.2014
      • 11

      #3
      Das ist mir schon klar, dass das Kosten der privaten Lebensführung sind. Ich dachte nur, dass ich die Kosten absetzen dürfte, weil es sich um eine Rechnung handelt, welche meinem verstorbenen Vater galt. Also eine Art außergewöhnliche Belastung...

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Also eine Art außergewöhnliche Belastung...
        Nein, das sind ganz normale Nachlassverbindlichkeiten. Zu den agB zählen nur Bestattungskosten, falls diese Kosten nicht aus dem Nachlass gedeckt

        werden können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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