Hallo Zusammen,
Ich bin ungarischer Staatsbürger, mein ungarischer Arbeitgeber hat mich im August 2019 nach Deutschland entsandt. Jetzt möchte ich gerne meine Steuererklärung für 2019 abgeben.
Vor dem August 2019 hatte ich mehrere Arbeitsverhältnisse in Ungarn, und somit steuerpflichtige Einkommen. Nach meinem Kenntnisstand bin ich seit August in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Mein jetziger Arbeitgeber hat von dann an Steuervorauszahlungen an einem deutschen Finanzamt geleistet.
Erstmal habe ich in MeinElster die beiden Anlagen N-AUS und WA-ESt ausgefüllt. Doch mittlerweile kommen erste Zweifel auf, ob N-AUS in meinem Fall zutreffend ist. Wenn ich Sätze wie "Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat -> Wenn der Aufenthalt mehrere Kalenderjahre betrifft, ist der gesamte Zeitraum des Auslandsaufenthalts anzugeben." lese oder die Auflistung "Angaben zur Art der Tätigkeit" sehe, kommt es mir so vor, als ob diese Anlage nur für diejenige gedacht wäre, die in Deutschland die ganze Zeit unbeschränkt steuerpflichtig sind und nur temporär irgendwas im Ausland machen. Ich dagegen war vor dem August 2019 in Deutschland gar nicht steuerpflichtig.
Haben meine ungarischen Eingaben (Arbeitgeber, Kalendertage etc.) hier etwas verloren? Hier kann ich ja ohnehin nur den gleichen ausländischen Arbeitslohn, wie in der Anlage WA-ESt, angeben.
Soll ich/darf ich die Anlage N-AUS komplett weglassen?
Danke im Voraus,
Peter
Ich bin ungarischer Staatsbürger, mein ungarischer Arbeitgeber hat mich im August 2019 nach Deutschland entsandt. Jetzt möchte ich gerne meine Steuererklärung für 2019 abgeben.
Vor dem August 2019 hatte ich mehrere Arbeitsverhältnisse in Ungarn, und somit steuerpflichtige Einkommen. Nach meinem Kenntnisstand bin ich seit August in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Mein jetziger Arbeitgeber hat von dann an Steuervorauszahlungen an einem deutschen Finanzamt geleistet.
Erstmal habe ich in MeinElster die beiden Anlagen N-AUS und WA-ESt ausgefüllt. Doch mittlerweile kommen erste Zweifel auf, ob N-AUS in meinem Fall zutreffend ist. Wenn ich Sätze wie "Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat -> Wenn der Aufenthalt mehrere Kalenderjahre betrifft, ist der gesamte Zeitraum des Auslandsaufenthalts anzugeben." lese oder die Auflistung "Angaben zur Art der Tätigkeit" sehe, kommt es mir so vor, als ob diese Anlage nur für diejenige gedacht wäre, die in Deutschland die ganze Zeit unbeschränkt steuerpflichtig sind und nur temporär irgendwas im Ausland machen. Ich dagegen war vor dem August 2019 in Deutschland gar nicht steuerpflichtig.
Haben meine ungarischen Eingaben (Arbeitgeber, Kalendertage etc.) hier etwas verloren? Hier kann ich ja ohnehin nur den gleichen ausländischen Arbeitslohn, wie in der Anlage WA-ESt, angeben.
Soll ich/darf ich die Anlage N-AUS komplett weglassen?
Danke im Voraus,
Peter
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