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Aufteilung der Einkünfte aus VV

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    Aufteilung der Einkünfte aus VV

    Achtung, ich bin Steuerlaie

    Vereinbart ist
    Zusammenveranlagung
    Gütergemeinschaft
    Einkommen teilt sich ca. 60 zu 40 v.H. auf


    Bisher war ich der Meinung, daß es keine Rolle spielt, wie die Einkünfte aus VV zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden und die Steuern nach dem Gesamteinkommen festgelegt werden.
    Nachdem ich die Aufteilung variert habe, kommen unterschiedliche Steuerbeträge heraus. Dies verhält sich in Elsterformular und in Elsteronline gleich. Warum ist das so?
    Ist das so richtig oder mache ich was falsch?

    mfg BMS240

    #2
    Nachdem ich die Aufteilung variert habe, kommen unterschiedliche Steuerbeträge heraus.
    Es kommt auf das Alter der Beteiligten an. Wenn euch noch oder bereits ein Altersentlastungsbeitrag (ab 64 Jahre) zusteht,

    ist das steuerliche Ergebnis unterschiedlich. Der Altersentlastungsbetrag wird allerdings seit 2005 von Jahr zu Jahr abgeschmolzen

    und irgendwann ganz verschwinden, wobei der Besitzstand geschützt ist:
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ehefrau (geb. 1945) hat Altersentlastungsbetrag, ich (geb.1946) nicht.
      Somit der Unterschied für mich erklärbar.

      Danke Charlie24.

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        #4
        Ehefrau (geb. 1945) hat Altersentlastungsbetrag, ich (geb.1946) nicht.
        Dass stimmt zwar so absolut nicht, aber dein Altersentlastungsbetrag ist eben sowohl prozentual wie auch beim Höchstbetrag niedriger.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe mit den Einträgen probiert:

          Werden die Einkünfte aus VV 50/50 aufgeteilt, werden in der Steuerberechnung bei jedem Partner die Altersfreibeträge eingetragen.

          Wird 0/100 eingetragen, wird der Alterfreibetrag nur unter Ehefrau eingetragen und ist in Summe etwas höher als beide Altersfreibeträge
          zusammen.

          Als Laie denke ich deshalb, daß ich keinen Altersfreibetrag bekäme und es hat so auch den Anschein, den so ist es in der Steuerberechnung verwirrend aufgeführt.

          mfg
          BMS240

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            #6
            Hallo,

            wie soll bei dir ein Altersfreibetrag berücksichtigt werden, wenn deine Einkünfte aus VV mit 0 berücksichtigt werden?
            Bei 0 gibt es keine Einkünfte aus VV oder?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ich hatte ja gesagt, daß ich Laie bin und froh bin, wenn ich die Erklärung ausfüllen kann und es geschaft habe, die Erklärung auch in Elsteronline zu erstellen.
              Aber ich möchte auch die Steuerberechnung verstehen. Und da komme ich nicht auf den Gedanken, daß mein Altersfreibetrag in Summe bei der meiner Frau enthalten ist. Wenn ich das jeden Tag machen würde, wäre es peinlich. Für Dich als Profi bestimmt logisch, für mich als Laie nicht.


              Aber da wir beide Rentner sind, meine Frau normale Rente und VBL erhält, ich normale Rente und Betriebsrente, verstehe ich nicht, daß der Altersfreibetrag dann nur bei meiner Frau als Summe beider eingetragen wird. Es mag ja richtig sein, aus meiner Sicht jedoch nicht, denn mein Blickwinkel ist halt anders.

              Wirkt sich denn der Alterfreibetrag nur auf Einkommen aus VV aus und aus Einkommen aus der Betriebsrente nicht? Weil dann hätte ich auch
              diesen Betrag aufteilen können müßen oder nicht?

              soweit die Logik eines Nichtwissers !


              Ich weiß jetzt, das es so ist, somit ist meine Anfrage für mich geklärt.

              mfg
              BMS240



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                #8
                Hallo,

                Der Altersentlastungsbetrag wird NICHT addiert.
                Es bekommt ihn nur deine Faau (hab ich schon geschrieben), da deine Einkünfte aus VV null sind.
                Der Altersntlastungsbetrag wirkt sich NICHT auf Renten aus,
                Näheres findest du hier
                https://www.steuer-schutzbrief.de/al...ngsbetrag.html

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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