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    vorgezogene Werbungskosten

    Liebe ForumsleserInnen und -schreiberInnen,

    ich habe Fragen zum Thema vorgezogene Werbungskosten für ein Zweitstudium.
    1. Gibt es Fristen für die Beantragung/Geltendmachung?
    2. Welche Formulare bzw. Anlagen fülle ich dafür aus?
    Ich habe den Hauptantrag zu Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) und das Formular N dazu in Betracht gezogen.
    Außerdem die Anlage Außergewöhnliche Belastungen (dazu später).
    1. detaillierte Fragen:
      1. In welchen Feldern/Kategorien trage ich Tagungsbeiträge/-kosten ein? Zählt das zu Fortbildungskosten?
      2. Werden Kosten von Kopien unter Arbeitsmitteln eingetragen?
      3. Wenn ein Zweitstudium im September eines Jahres begonnen hat, muss ich dann Kosten aus diesem Kalenderjahr (Januar bis September) ebenfalls einreichen?
      4. Falls Kosten für medizinische Hilfsmittel (Brille etc.) oder Behandlungen angefallen sind, gibt es bei Elster die Möglichkeit, sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen einzutragen… Diese Möglichkeiten gibt es aber nicht im Formular für das Jahr 2019…
      5. Die Beträge sind ohne Kommastellen und abgerundet einzutragen?! Korrekt? 42,99 = 42; 7,3 km = 7 km…..
    Jetzt freue ich mich auf viele hilfreiche Antworten.

    Vielen Dank!

    TECKSMECKS

    #2
    Hallo,

    was heisst vorgezogene WK?
    Du kannst einen Verlustvortrag geltend machen
    außergewöhnliche Belastungen vermindern NICHT die Einkünfte.
    Die Steuererklärung ist eine Jahreserklärung
    Warum willst du Werbungskosten aus deiner beruflichen Tätigkeit (Jan-Sept) nicht angeben
    Beträge mit oder ohne Komma siehstdu am Eingabefeld
    außergwöhnliche Belastungen gibt es extra Blatt.
    Womit erstellst du die Erklärung?
    Doch sicher nicht mit Allgemein und Projekt
    Bitte NICHT antworten: Mit Elster

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank, erfahrener Benutzer, für die freundliche Belehrung.

      Vorweggenommene Werbungskosten, ich vergaß.

      Womit ich die Erklärung erstelle, erklärt sich.

      Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Vielen Dank!

      Mit freundlichem Gruß

      tecksklecks

      Kommentar


        #4
        Womit ich die Erklärung erstelle, erklärt sich.
        Und wo erklärt sich das bitte? Elster ist ein Verfahren und kein Steuerprogramm!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Moderatoren dieses Forums,

          mir wurde das ELSTER-Forum als Fachforum für Fragen bezüglich des Ausfüllens bzw. Erstellens von Steuererklärungen o.ä. empfohlen. Da ich im Bereich "Steuern" nicht beheimatet bin, nutze ich dieses Forum.

          Deshalb bitte ich höflichst, bei der Beantwortung meiner gestellten Fragen auf der Sachebene zu bleiben und verbale Übergriffigkeiten in Form von oben gestellten "Fragen" und simplen Spitzfindigkeiten zu unterlassen. Der anonyme Raum, verführt offenbar zu Plattitüden. Hinzukommt der Hinweis auf ein Bemühen zu korrekter Orthographie. Mindestens.

          Meine Fragen sind gesetzt und freue mich auf deren freundliche und kompetente Beantwortung. Vielen Dank!

          TECKSKLECKS


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            #6
            Hallo,

            die Sachebene verstehst du nicht, da offensichtlich Beratungsresistenz vorliegt
            und du eine konstruktive Mitarbeit zur Lösung deiner Probleme verweigerst

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Du willst hier eine umfangreiche Auskunft, die mit Elster nur am Rande zu tun hat. Rückfragen beantwortest Du nicht oder unzureichend. Welche Software Du verwendest wissen wir nicht.

              Kommentar


                #8
                Welche Software Du verwendest wissen wir nicht.
                Wir wissen es vielleicht schon, aber ich habe auch keine Lust, da ständig anhand einzelner Begriffe auf die Anwendung zu tippen.

                Außerdem kann ich der an den Tag gelegten Anspruchshaltung nichts abgewinnen. Nachdem FIGUL die meisten Fragen schon

                beantwortet hat, bin ich ernsthaft am Überlegen, das Thema zu schließen, der Bezug zu Elster ist ohnehin nur gering.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von tecksklecks Beitrag anzeigen
                  Liebe ForumsleserInnen und -schreiberInnen,

                  ich habe Fragen zum Thema vorgezogene Werbungskosten für ein Zweitstudium.
                  1. Gibt es Fristen für die Beantragung/Geltendmachung?
                  2. Welche Formulare bzw. Anlagen fülle ich dafür aus?
                  Ich habe den Hauptantrag zu Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) und das Formular N dazu in Betracht gezogen.
                  Außerdem die Anlage Außergewöhnliche Belastungen (dazu später).
                  1. detaillierte Fragen:
                    1. In welchen Feldern/Kategorien trage ich Tagungsbeiträge/-kosten ein? Zählt das zu Fortbildungskosten?
                    2. Werden Kosten von Kopien unter Arbeitsmitteln eingetragen?
                    3. Wenn ein Zweitstudium im September eines Jahres begonnen hat, muss ich dann Kosten aus diesem Kalenderjahr (Januar bis September) ebenfalls einreichen?
                    4. Falls Kosten für medizinische Hilfsmittel (Brille etc.) oder Behandlungen angefallen sind, gibt es bei Elster die Möglichkeit, sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen einzutragen… Diese Möglichkeiten gibt es aber nicht im Formular für das Jahr 2019…
                    5. Die Beträge sind ohne Kommastellen und abgerundet einzutragen?! Korrekt? 42,99 = 42; 7,3 km = 7 km…..
                  Jetzt freue ich mich auf viele hilfreiche Antworten.

                  Vielen Dank!

                  TECKSMECKS
                  Hallo!

                  Zuerst mal: Ich glaube nicht, dass dieses Forum "steuerberatende Leistung" erbringen darf ...

                  Und: Zur Klärung von komplexen und/oder einmaligen Sachverhalten empfehle ich fachlichen Rat einzuholen: Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater!

                  Aber gerne möchte ich Ihre detaillierten Fragen beantworten:

                  zu 1. ja
                  zu 2. ja
                  zu 3. ja
                  zu 4. dafür gibt es seit 2019 ein eigenes Formular
                  zu 5. Rundungen immer zugunsten des Steuerpflichtigen: Einnahmen abrunden, Ausgaben aufrunden auf volle Euros!

                  Eigentlich haben Sie ja (fast) alles gewußt ...

                  MfG

                  Kommentar


                    #10
                    Vielen Dank, Uwe3, für Ihre Antwort und den Hinweis zum Formular Außergewöhnliche Belastungenab 2019.

                    Meines Wissens, werden Lohnsteuerhilfevereine für in der Hauptsache für Angestellte tätig. Für Studierende solch ein Angebot noch nicht gefunden...

                    Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen,

                    tecksklecks.



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                      #11
                      Zitat von tecksklecks Beitrag anzeigen
                      [SIZE=14px][FONT=Calibri][FONT=Cambria]Meines Wissens, werden Lohnsteuerhilfevereine für in der Hauptsache für Angestellte tätig. Für Studierende solch ein Angebot noch nicht gefunden...
                      Dieser Thread heißt vorgezogene Werbungskosten. Es geht also um Arbeitnehmereinkünfte.

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